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EU-Binnenmarkt

Wirtschaft | Konsum

EU-Recht für Bauprodukte - Umgang mit besorgniserregenden Stoffen

Die EU will den freien Handel von Bauprodukten mit sicheren Gebäuden verbinden. Die Mitgliedstaaten dürfen unterschiedlich strenge Schutzniveaus und Grenzwerte beibehalten, solange sie europäisch genormte Prüfergebnisse akzeptieren. Die Europäische Harmonisierung von Prüfmethoden entlastet die Hersteller und ermöglicht einen Wettbewerb mit der Produktleistung.

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Kurzlink: www.uba.de/t22848de