Publikationen
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Anregungen zur regionalen Umsetzung der Alpenkonvention
Der vorliegende Bericht soll der regionalen Umsetzung der Ziele der Alpenkonvention dienen. Er wurde im Auftrag des Umweltbundesamtes im Rahmen des Forschungs- und Entwicklungsvorhabens 201 13 203 „Regionale Umsetzung von Umweltqualitätszielen im Alpenraum durch Pilotprojekte in unterschiedlichen Regionstypen“ erstellt.
Regionale Umsetzung von Umweltqualitätszielen im Alpenraum durch Pilotprojekte in unterschiedlichen Regionstypen
Das F+E Vorhaben 201 13 203 hatte zum Ziel, einen methodischen Vorschlag zur regionalen Umsetzung alpenspezifischer Umweltqualitätsziele zu entwickeln. Nach dem Inkrafttreten der neun Protokolle der Alpenkonvention geht es nun darum, deren Ziele in regionales und lokales Handeln zu überführen.
Stoffstrommanagement von Biomasseabfällen mit dem Ziel der Optimierung der Verwertung organischer Abfälle
Ein effektiver Klimaschutz und eine umfassende Schonung fossiler und mineralischer Ressourcen sind nicht durch einzelne wenige Maßnahmen zu erzielen.
Harmonisierung und Qualitätssicherung im Marinen Monitoring
Zur Sicherstellung der Vergleichbarkeit der im Rahmen der Meeresüberwachung gewonnenen Monitoring-Daten ist eine Harmonisierung und die Qualitätssicherung der eingesetzten Untersuchungsverfahren zwingend erforderlich.
Risikokommunikation im Anwendungsbereich der Störfall-Verordnung
Umweltinformations- und Störfallrecht stehen in engem Zusammenhang, da weite Teile der Informationen, die im Zusammenhang mit dem Störfallrecht gewonnen werden, dem Umweltinformationsrecht unterliegen. Bei Anträgen auf Informationszugang hat das UBA die im Zusammenhang mit dem Störfallrecht gewonnenen Informationen herauszugeben, soweit nicht Ablehnungsgründe vorliegen.
Risikokommunikation im Anwendungsbereich der Störfall-Verordnung
Eine Verbesserung der Erfassung und Auswertung von Störfällen und störfallähnlichen Ereignissen bei Anlagen, die nicht der StörfallV unterliegen, ist nach der geltenden Rechtslage nur auf freiwilliger Basis (Betreiber, Immissionsschutzbehörden der Länder) möglich.
Vorgehen und Methoden bei der Bestandsaufnahme nach Artikel 5 der Wasserrahmenrichtlinie in Deutschland
Das vorrangige Umweltziel der EG-WRRL ist es, nach Artikel 4 den guten Zustand für Oberflächen- und Grundwasser bis 2015 zu erreichen, sowie eine Verschlechterung des Zustandes zu vermeiden.
Risikokommunikation im Anwendungsbereich der Störfall-Verordnung
Im Folgenden interessiert insbesondere die Frage, ob solche Unterschiede auch in Bezug auf die Risikowahrnehmung zu finden sind. Dabei geht es allein um eine Prüfung der vorhandenen wissenschaftlichen Untersuchungen, die empirisch (und nicht nur theoretisch) geprüft haben, ob es solche Unterschiede in der Risikowahrnehmung gibt.
Risikokommunikation im Anwendungsbereich der Störfall-Verordnung
Umweltinformations- und Störfallrecht stehen in engem Zusammenhang, da weite Teile der Informationen, die im Zusammenhang mit dem Störfallrecht gewonnen werden, dem Umweltinformationsrecht unterliegen. Bei Anträgen auf Informationszugang hat das UBA die im Zusammenhang mit dem Störfallrecht gewonnenen Informationen herauszugeben, soweit nicht Ablehnungsgründe vorliegen.
Bilanzierung der Gewinnung und Verwendung von Kalkstein und Ausweisung der CO2-Emissionen
Deutschland ist als Vertragsstaat der Klimarahmenkonvention dazu verpflichtet, Emissionsinventare zu erstellen und in regelmäßigem Abstand zu veröffentlichen.
Evaluation of policy measures and methods to reduce diffuse water pollution
After considerable improvements of wastewater treatment, the loads of nutrients and plant protection agents, deriving from agriculture and heavy metals from urban drainages effluents as well as from erosion of agricultural soils are the main sources of nutrients and harmful substances in the loads of water bodies.
Pilothafte Ermittlung und Analyse von Zielgruppen für die Information und Anhörung der Öffentlichkeit nach Art. 14 EG Wasserrahmenrichtlinie in einer Flussgebietseinheit
Wie kaum eine andere Ressource zeichnet sich Wasser durch eine Vielfalt an Nutzungsmöglichkeiten und Funktionen aus. Sie erfüllt Lebensraum- und Regelungsfunktionen, wird als Lebensmittel, Rohstoff sowie Transportmittel genutzt und erfüllt hygienische, ästhetische und religiöse Ansprüche. Diese einzelnen Funktionen schließen sich teilweise aus, teilweise ergänzen sie sich (WBGU 1997, 308).