Herkunftsnachweisregister (HKNR) für Strom aus erneuerbaren Energien

Quelle: Umweltbundesamt
Willkommen beim Herkunftsnachweisregister (HKNR) für Strom aus erneuerbaren Energien des Umweltbundesamtes. Nach § 42 Energiewirtschaftsgesetz darf ein Elektrizitätsversorger seit Januar 2013 Strom nur dann als solchen aus sonstigen erneuerbaren Energien kennzeichnen und auf der Stromrechnung ausweisen, soweit er dafür Herkunftsnachweise beim HKNR entwertet hat!