Herkunftsnachweisregister (HKNR) für Strom aus erneuerbaren Energien

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Quelle: Umweltbundesamt

Willkommen beim Herkunftsnachweisregister (HKNR) für Strom aus erneuerbaren Energien des Umweltbundesamtes. Nach § 42 Energiewirtschaftsgesetz darf ein Elektrizitätsversorger seit Januar 2013 Strom nur dann als solchen aus sonstigen erneuerbaren Energien kennzeichnen und auf der Stromrechnung ausweisen, soweit er dafür Herkunftsnachweise beim HKNR entwertet hat!