
Die Abbildung zeigt den gestuften bergrechtlichen Verfahrensablauf von der Rechteübertragung am bergfreien Bodenschatz, über die Genehmigung und Durchführung des Abbaubetriebes bis zu seiner Beendigung.
Dabei lassen sich grundsätzlich vier Phasen unterscheiden, beginnend mit der Übertragung der Berechtigungen zur Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen, gefolgt von der in Zeitabständen regelmäßig wiederkehrenden Zulassung von Betriebsplänen zur Durchführung des Vorhabens einschließlich weitere für den Bergbaubetrieb erforderliche, fachrechtliche Genehmigungsentscheidungen. Zudem ist es in bestimmten Fällen erforderlich, dass der Bergbaubetrieb auf Grundstücke im Eigentum Dritter Zugriff erhält. Hierfür enthält das BBergG ein eigenständiges Enteignungsverfahren, das sog. Grundabtretungsverfahren. Schließlich obliegen dem Bergbaubetreiber vor Beendigung des Betriebes umfangreiche Pflichten zur Wiedernutzbarmachung des Abbaugeländes, die auch sehr langfristige Maßnahmen zur Absicherung des Geländes, Rekultivierung, Wasserhaltung und zum Gefahrenmonitoring vorsehen können.
Diese Übersicht stammt aus dem UBA-Postionspapier "Politikempfehlungen für eine verantwortungsvolle Rohstoffversorgung Deutschlands als Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung".