Die Anzahl der bekannt gewordenen Fälle für Kernenergie- und Strahlungsdelikte (§§ 307, 309 - 312 StGB) bewegte sich im Zeitraum 2013 - 2024 zwischen 13 und 23 jährlich. Diese geringe Anzahl dürfte sich durch die Deliktsnatur erklären. Die Aufklärungsquote bewegte sich über denselben Zeitraum zwischen 57 % und 91 %.
Quelle: Eigene Darstellung, Umweltdelikte 2024
Bild herunterladen (320,15 kB)