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EU-Bauproduktenverordnung

Chemikalien, Wirtschaft | Konsum

Mit EU-einheitlichen Testverfahren zu schadstoffärmeren Bauweisen

Gebäude des Europäischen Parlaments in Strasburg am Wasser

Weniger Schadstoffe in und aus Gebäuden und anderen Bauwerken ist einer der Schwerpunkte des Null-Schadstoff-Aktionsplans der Europäischen Union. Das Projekt „Methoden und Kriterien zur Bewertung der Ökotoxizität von Produkten“ im Auftrag des UBA zeigt auf, bei welchen Bauprodukten Handlungsbedarf und Potenzial zur Schadstoffminimierung besteht und welche Testverfahren geeignet sind.

Chemikalien

Programm

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Chemikalien

SAICM EPI Fachgespräch 2018 zu Chemikalien in Bauprodukten

Bauprodukte

Das SAICM EPI Fachgespräch 2018 „Chemikalien in Bauprodukten - was können deutsche Unternehmen und Verbände gegen Risiken tun?“ fand am 11. April 2018 im Bundesumweltministerium in Berlin statt.

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Format für die Pflichtkennzeichnung von Stoffen in Bauprodukten

Ab Juli 2013 verlangt die Bauproduktenverordnung der Europäischen Union eine neue Begleitinformation für Bauprodukte mit CE-Kennzeichnung. Falls das Bauprodukt besonders besorgniserregende Stoffe enthält, muss dies angegeben werden. Weiterhin ist - falls zutreffend - ein Sicherheitsdatenblatt beizufügen. Das UBA gibt Ratschläge zum Format dieser neuen Pflichtangaben.

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Schadstoffe in Boden- und Wandbelägen

mehrere Teppiche auf einem Haufen, dahinter stehen Teppich-Rollen

Großflächig verlegte Produkte wie Tapeten, Teppichböden oder flexible Bodenbeläge können wegen ihrer großen Oberfläche erhebliche Mengen von Schadstoffen abgeben. Das passiert entweder direkt oder mit Staubpartikeln in die Raumluft. Die Inhaltstoffe und Emissionen von Boden- und Wandbelägen haben daher eine hohe Bedeutung für die Qualität der Innenraumluft.

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EU-Bauproduktenverordnung - Sicherheit geht vor

Die Verordnung (EU) 2024/3110 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für die Vermarktung von Bauprodukten (EU-BauPVO) verspricht den leichten Zugang zu umfassenden Informationen über Bauprodukte zu verbessern. Sie will sicherstellen, dass die mit der Verordnung beauftragte Leistungs- und Konformitätserklärung alle Informationen enthält, die Anwender und Behörden benötigen.

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Neue Konzepte für Bauproduktenormung

Das Prinzip „keine Daten, kein Markt" aus der Chemikalienpolitik lässt sich auch auf Bauprodukte übertragen. Wer Eigenforschung betreibt und das Freisetzungsverhalten seines Produkts kennt, spart künftig Prüfkosten. Mit den neuen Daten lassen sich die Umwelteigenschaften der Bauprodukte bereits bei der Herstellung optimieren. Dies bringt Vorteile für Mensch und Umwelt.

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Rechtliche Regelungen für Bauprodukte

Rechtliche Regelungen

Für Bauprodukte liegen sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene verschiedene rechtliche Regelungen vor, die den Schadstoffgehalt oder die Schadstoffemissionen begrenzen. Darüber hinaus existieren weitergehende, freiwillige Instrumente zur Reduktion von Schadstoffen in Bauprodukten.

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Kurzlink: www.uba.de/t22288de