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Risikokommunikation im Anwendungsbereich der Störfall-Verordnung
Teil II: Möglichkeiten zur Verbesserung der Erfassung und Auswertung von Störfällen und störfallähnlichen Ereignissen
Eine Verbesserung der Erfassung und Auswertung von Störfällen und störfallähnlichen Ereignissen bei Anlagen, die nicht der StörfallV unterliegen, ist nach der geltenden Rechtslage nur auf freiwilliger Basis (Betreiber, Immissionsschutzbehörden der Länder) möglich. weiterlesen