Importierte Erzeugnisse

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Leitfaden Nachhaltige Chemikalien
Quelle: Umweltbundesamt

Das Umweltbundesamt (⁠UBA⁠) hat ein F+E-Vorhaben “Analyse der Umsetzung der Anforderungen von Artikel 7 unter ⁠REACH⁠ bei importierten Erzeugnissen“ (FKZ: 3707 67 400 / 05) durchgeführt.

In dem hier dargestellten Projekt wurde untersucht, ob die Regeln für Chemikalien in Erzeugnissen unter REACH ausreichenden Schutz für Verbraucher und Umwelt vor Chemikalienrisiken bieten und ob sie innereuropäische Hersteller gegenüber Importeuren von Erzeugnissen aus dem nicht-europäischen Ausland benachteiligen. Daher waren zentrale Projektfragen, wie der Vollzug in den Bundesländern gestaltet werden kann, wie die Importeure REACH-Konformität praktizieren und nachweisen können und wie ausreichender Schutz für Mensch und Umwelt erreicht werden kann. Schwachstellen der Anforderungen unter REACH an Importeure von Chemikalien in Erzeugnissen wurden identifiziert und analysiert. Zudem wurden Möglichkeiten entwickelt, um Anwenderinformationen zu Chemikalien in (importierten) Erzeugnissen effektiver und effizienter bereit zu stellen.

Generell gelten nach der REACH-VO für Erzeugnisse geringere Anforderungen als für Chemikalien oder Zubereitungen. Die Registrierungsanforderungen beschränken sich auf die bestimmungsgemäße Freisetzung von Chemikalien aus Erzeugnissen und den Gehalt an besonders Besorgnis erregenden Substanzen (SVHC). Für Importe von Erzeugnissen aus dem nicht-europäischen Ausland ist unter REACH derzeit nicht sichergestellt, wie das Informationsniveau durchgesetzt und für Stoffanwender verfügbar gemacht werden kann.

Die Umsetzung der Anforderungen von REACH an Erzeugnisse ist nur möglich, wenn die Unternehmen diese Anforderungen kennen und wissen, ob ihre Produkte oder Erzeugnisse diese erfüllen. Dafür ist geschultes und verantwortlich eingesetztes Personal nötig.

V. a. kleine und mittlere Unternehmen (KMU), besonders im Handel, sind jedoch auch auf Unterstützung durch Behörden angewiesen. Die KMU befürworten daher, dass die bestehenden stoff- und produktbezogenen Regelwerke in Zukunft abgestimmt fortgeführt werden. Die Projektergebnisse sind für die bis 01. Juni 2012 vorgesehene Überarbeitung von REACH1 von Bedeutung, da dadurch Überschneidungen zu anderen Regelwerken vermieden werden können.

Zur praktischen Hilfe für Unternehmen enthält der F+E-Bericht einen kurzen Leitfaden zur Umsetzung der Unternehmenspflichten in Bezug auf Erzeugnisse. Weitere Hilfestellung für die Unternehmen kann künftig durch die Entwicklung eines produktgruppenbezogen Leitfadens gegeben werden, der wichtige Elemente wie Vorrausetzungen für ein REACH-konformes Handeln, Wissen über Stoffe sowie Kommunikation mit den Lieferanten adressiert. UBA plant einen solchen Leitfaden in einem weiteren Schritt zu entwickeln, wenn Ressourcen verfügbar sind. Ein Vorschlag für den UFOPLAN 2011 ist in das Verfahren eingebracht.

Den meisten Unternehmen ist aufgrund der oft weit verzweigten, internationalen Lieferketten nicht bekannt, ob ihre Erzeugnissen SVHC-Stoffe enthalten. Als guter Ansatz zur Orientierung wurde bei einem Behörden-Workshop die Liste der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) in ihrem Informationsblatt „Anwendungsgebiete zur Zulassungskandidatenliste“2 genannt.

Generell ist festzustellen, dass die Unternehmen gute Voraussetzungen haben REACH-konform zu handeln, die eigenverantwortlich handeln und sich umfassendes Wissen auch aus den Branchen darüber verschaffen, welche Stoffe und Materialien in ihren Erzeugnissen enthalten sind. Dies vereinfacht die Überwachung durch die Vollzugsbehörden und gewährleistet dadurch einen effektiven Vollzug sowie den Schutz von Mensch und Umwelt. Derzeit wird im Rahmen eines laufenden UBA-Projektes3 eine „Masterliste“ erstellt, die Chemikalien und Materialien in Erzeugnissen listet und für den Bereich importierte Erzeugnisse die Überwachung erleichtern soll.

Die Ergebnisse des FuE sind im Abschlussbericht in englischer Sprache und in dem Bericht zu den durchgeführten Fallstudien in deutscher Sprache festgehalten, Die wichtigsten Ergebnisse sind in beiden Dokumenten enthalten.

1siehe Artikel 138 Abs. 6 der REACH-VO
2http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?AngID=1&StID=399531&DstID=31
3UBA-Projekt: ”Kanzerogene, mutagene, reproduktionstoxische (CMR) und andere problematische Stoffe in Produkten - Identifikation relevanter Stoffe und Erzeugnisse, Überprüfung durch Messungen, Regelungsbedarf im Chemikalienrecht”, FKZ 3707 61 300

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