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Verbraucherrechte umweltfreundlich nutzen

Machen Sie bei einem vorhandenen Mangel von Ihren Gewährleistungsrechten Gebrauch. Aus Umweltsicht ist die Reparatur oder Minderung des Kaufpreises empfehlenswert. Hat die gekaufte Ware innerhalb der ersten zwei Jahre einen Mangel, machen Sie von Ihren Gewährleistungsrechten Gebrauch. Beachten Sie hierbei die sogenannte Beweislastumkehr nach zwölf Monaten.

Vereinfachte Darstellung der Mängelgewährleistung. Hat die gekaufte Ware innerhalb der ersten zwei Jahre einen Mangel, machen Sie von Ihren Gewährleistungsrechten Gebrauch. Beachten Sie hierbei die sogenannte Beweislastumkehr nach zwölf Monaten.

Quelle: Umweltbundesamt
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