Vereinfachte Darstellung der Mängelgewährleistung. Hat die gekaufte Ware innerhalb der ersten zwei Jahre einen Mangel, machen Sie von Ihren Gewährleistungsrechten Gebrauch. Beachten Sie hierbei die sogenannte Beweislastumkehr nach zwölf Monaten.
Quelle: Umweltbundesamt
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