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Gemeingefährliche Vergiftung und Freisetzen von Giften (§ 314 StGB und § 330a StGB)

Das ist ein Säulendiagramm. Die Zahl der bekannt gewordenen Fälle für Straftaten nach § 314 und § 330a StGB erreichte in den Jahren 2013 und 2014 Höchstwerte (161 und 156 Fälle). Danach sank die Anzahl der Fälle deutlich ab, bis zuletzt auf 42 Fälle im Jahr 2024. Die Aufklärungsrate erreichte mit 17 % im Jahr 2019 den Tiefstwert im gesamten Zeitraum 2013 – 2024. Zuletzt lag sie bei 33%.

Die Zahl der bekannt gewordenen Fälle für Straftaten nach § 314 und § 330a StGB erreichte in den Jahren 2013 und 2014 Höchstwerte (161 und 156 Fälle). Danach sank die Anzahl der Fälle deutlich ab, bis zuletzt auf 42 Fälle im Jahr 2024. Die Aufklärungsrate erreichte mit 17 % im Jahr 2019 den Tiefstwert im gesamten Zeitraum 2013 – 2024. Zuletzt lag sie bei 33%.

Quelle: Eigene Darstellung, Umweltdelikte 2024
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