Aktuelles
- 17.04.2026: Verordnung zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/573 über fluorierte Treibhausgase in Kraft
- 02.04.2026: Fünftes Gesetz zur Änderung des Chemikaliengesetzes in Kraft
Ergänzend zu den EU-Regelungen gelten in Deutschland verschiedene nationale Regelungen, die die EU-Regelungen konkretisieren und ergänzen.
Die Verordnung zum Schutz des Klimas vor Veränderungen durch den Eintrag bestimmter fluorierter Treibhausgase (ChemKlimaschutzV) wurde am 17.04.2026 durch die Verordnung zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/573 über fluorierte Treibhausgase ersetzt. angenommen. Die Verordnung enthält neben chemikalien- und abfallrechtlichen Regelungen, Konkretisierungen zu den Sachkunde- und Zertifizierungsvorschriften der EU-Verordnungen.
Für den Vollzug der Verordnung sind die Behörden der Bundesländer verantwortlich. Eine Liste der zuständigen Behörden findet sich auf der Webseite der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit (BLAC).
Am 01. August 2021 trat das Dritte Gesetz zur Änderung des Chemikaliengesetzes zur Bekämpfung des illegalen Handels mit fluorierten Treibhausgasen in Kraft. Es enthält ergänzende Pflichten zum Artikel 11 Absatz 1 in Verbindung mit Anhang III sowie zum Artikel 12 der Verordnung (EU) Nr. 517/2014 über fluorierte Treibhausgase für Abgebende von Erzeugnissen und Einrichtungen (§ 12i). Hersteller und Einführer, die teilfluorierte Kohlenwasserstoffe abgeben, und alle weiteren Abgebenden entlang der Lieferkette haben eine Erklärung zur Einhaltung der Quotenpflicht der EU-Verordnung zu übermitteln (§ 12j).
Am 02. April 2026 trat das Fünfte Gesetz zur Änderung des Chemikaliengesetzes in Kraft. Es enthält ergänzende Pflichten zu den Kapiteln III und IV der Verordnung (EU) 2024/573. Es enthält auch vorübergehende Verbote für bestimmte schwere oder wiederholte Verstöße gegen die Verordnung (EU) 2024/573.
Zuwiderhandlungen gegen die EU-Verordnung (EU) 2024/573 regelt die Chemikalien-Sanktionsverordnung.