Forschungsvorhaben SUP und bundesweite Pläne und Programme
Im Folgenden stellen wir Ihnen den Zugang zu einer Auswahl wesentlicher Rechtsvorschriften zu Umweltprüfungen (UVP und SUP) zur Verfügung. Eine vollständige Übersicht kann der einschlägigen Literatur entnommen werden. Alle Angaben ohne Gewähr.
Das Übereinkommen von Paris (ÜvP) wurde auf der 21. Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (COP21) im Dezember 2015 in Paris verabschiedet und trat im November 2016 in Kraft. Die beigetretenen Staaten verpflichten sich, die Erderwärmung auf deutlich unter 2 °C, möglichst jedoch auf 1,5 °C, gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen.
Durch den Klimawandel nehmen Extremwetterereignisse, wie Hochwasser oder Dürren, zu und der Meeresspiegel steigt. Deshalb sind bei der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für die Genehmigung von Vorhaben, wie neue Industrieanlagen, mittlerweile auch Risiken durch Naturereignisse zu berücksichtigen. Ein UBA-Forschungsprojekt gibt Empfehlungen für Vollzugsbehörden, Vorhabenträger und Gutachterbüros.
In einem Forschungsvorhaben lässt das UBA untersuchen, mit welchen Initiativen der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit die G20-Staaten die Ambitionslücke zwischen nationalen Klimaschutzbeiträgen und den Zielen des Übereinkommens von Paris bis 2030 schließen können. Im Fokus stehen die vier Politikfelder Energiewende, synthetische Kraftstoffe, nachhaltige Ernährungssysteme und Waldschutz.
Die Wiedervereinigung hat auch Auswirkungen fürs UBA: Das DDR-Institut für Umweltschutz wird ins UBA eingebettet. Der Umwelt-Survey umfasst erstmals ganz Deutschland. Lärmminderungspläne und die neue 16. BImSchV schützen besser vor Lärm und die 17. BImSchV vor Dioxinen und Furanen. Neu sind auch die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), das Gentechnikgesetz und die Deutsche Bundesstiftung Umwelt.
Im Rahmen von Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVPs) zu Aktivitäten in der Antarktis, z.B. ein Neubau einer Forschungsstation, beteiligt das Umweltbundesamt die Öffentlichkeit. Den UVPs liegen Studien zugrunde, die von deutschen Institutionen oder von anderen Antarktis-Vertragsstaaten eingereicht werden. Hier finden Sie aktuelle Umweltverträglichkeitsstudien zur Einsicht und Kommentierung.
Umweltdokumente – zum Beispiel Umweltberichte und UVP-Berichte – müssen fachlich richtig sein. Darüber hinaus sollen sie aber auch für Bürgerinnen und Bürger verständlich formuliert werden. In einem aktuellen Leitfaden gibt das Umweltbundesamt Tipps, wie Fachleute Dokumente lesefreundlich formulieren können.