Bremerhaven: Beschaffung von Büro-Mobiliar
Die Stadt Bremerhaven schrieb 2025 einen Rahmenvertrag zur Lieferung von Büromöbeln einschließlich Beratungsleistungen aus. An diesem Fall wird illustriert, wie umweltbezogene Anforderungen, Qualitätskriterien und wirtschaftliche Aspekte in den Vergabeunterlagen miteinander verknüpft werden können, um eine nachhaltigkeitsorientierte und zugleich wirtschaftlich tragfähige Beschaffung zu ermöglichen.
Umweltbezogene Anforderungen wurden an mehreren Stellen der Vergabeunterlagen verankert. Bereits auf der Ebene der Eignungskriterien war die Implementierung eines Umweltmanagementsystems nach DIN EN ISO 14001 vorgesehen. Dadurch sollten nur jene Unternehmen zur Angebotsabgabe zugelassen werden, die über ein formal geregeltes und zertifiziertes System zur kontinuierlichen Verbesserung ihrer betrieblichen Umweltleistung verfügen. Überdies wurde in der Leistungsbeschreibung festgelegt, dass die Büromöbel die Mindestanforderungen des Umweltzeichens „Blauer Engel“ für emissionsarme Holz- und Holzwerkstoffe (DE-UZ 38, Ausgabe Januar 2022, Version 5) erfüllen müssen. Dadurch sollte sichergestellt werden, dass flüchtige organische Verbindungen und andere potenziell gesundheitlich relevante Emissionen aus den eingesetzten Materialien auf ein niedriges Niveau begrenzt werden. Zudem war die Vorlage einer Umweltproduktaussage bzw. einer Umweltbilanzierung auf Basis von Typ-III-Umweltdeklarationen gemäß ISO 14025 verpflichtend. Durch diese Anforderung konnte eine transparente und vergleichbare Darstellung der wesentlichen Umweltwirkungen über den Lebenszyklus der Produkte sichergestellt werden, was eine fundiertere umweltbezogene Bewertung der angebotenen Möbel ermöglichte.
Auf Ebene der Zuschlagskriterien wurde eine Gewichtung von 40 % für den Preis, 40 % für die Qualität und 20 % für den Aspekt „Nachhaltigkeit“ festgelegt. Damit wurde der reinen Kostenperspektive ein gleichberechtigter Fokus auf Produktqualität und nachhaltige Beschaffung gegenübergestellt. Zur Sicherstellung einer hohen Möbelqualität erfolgte eine Bemusterung der angebotenen Produkte, die mithilfe eines Qualitätskatalogs und durch ein interdisziplinär besetztes Bewertungsgremium beurteilt wurden. Das Zuschlagskriterium „Nachhaltigkeit“ war mit maximal 200 erreichbaren Punkten hinterlegt. Grundlage der Bewertung war ein Fragenkatalog, der unter anderem den Rezyklatanteil der eingesetzten Materialien, den Einsatz emissionsfreier Lieferfahrzeuge, die Art und Herkunft der in der Produktion verwendeten Energie sowie die verwendeten Verpackungsmaterialien adressierte.
Im Rahmen des Vergabeverfahrens gingen Angebote mehrerer Bieter ein, die durch ein hohes Qualitätsniveau und ausgeprägte Nachhaltigkeitsleistungen gekennzeichnet waren. Zu den Nachhaltigkeitskriterien gab es seitens der Bietenden keine Rückfragen, was darauf hindeutet, dass die Anforderungen nachvollziehbar formuliert und am Markt grundsätzlich anschlussfähig sind. Schließlich wurde ein Unternehmen ausgewählt, das sowohl den nachhaltigkeitsorientierten und qualitativen Vorgaben in vollem Umfang entsprach und innerhalb des definierten finanziellen Rahmens lag.
Effekte und Einsparungen
Bemerkungen
Durch die verbindliche Vorgabe, die Kriterien des Umweltzeichens „Blauer Engel“ (DE-UZ 38, Ausgabe Januar 2022, Version 5) einzuhalten, wird ein substanzieller Beitrag zur Reduktion von Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen geleistet. Damit einher geht eine Verbesserung der Innenraumluftqualität in öffentlichen Gebäuden, da der Einsatz gesundheits- und umweltschädlicher Stoffe, wie z.B. in bestimmten Lacken, Klebstoffen oder Beschichtungsmaterialien, gezielt eingeschränkt bzw. ausgeschlossen wird. Insbesondere in Büro- und Verwaltungsgebäuden, in denen sich Beschäftigte und Besucher*innen über längere Zeiträume aufhalten, ist eine Verringerung der Belastung ein wesentlicher Faktor für den Gesundheits- und Arbeitsschutz sowie für das allgemeine Wohlbefinden.
Darüber hinaus trägt die Anforderung, Holz aus nachhaltig zertifizierter Forstwirtschaft (z. B. nach anerkannten Siegeln wie FSC oder PEFC) zu verwenden, zur Förderung einer ressourcenschonenden und ökologisch verträglichen Waldbewirtschaftung bei. Hierdurch wird nicht nur der Erhalt von Biodiversität und Waldökosystemen unterstützt, sondern auch die langfristige Stabilität von Waldressourcen gestärkt. Die Verwendung nachhaltig zertifizierter Holzprodukte ist somit als Beitrag zur Sicherung ökologischer Funktionen von Wäldern, wie z.B. als Lebensräume, Kohlenstoffsenken und Wasserspeicher, zu interpretieren.
Die verpflichtende Vorlage einer Typ-III-Umweltdeklaration nach ISO 14025 erhöht zudem die Transparenz über die Umweltauswirkungen der Möbel entlang ihres gesamten Lebenszyklus. Durch die standardisierte, überprüfbare Darstellung zentraler Umweltindikatoren wird eine objektive und vergleichbare Bewertung der Umweltleistung der angebotenen Produkte ermöglicht. Dies erleichtert es der Beschaffungsstelle, umweltbezogene Gesichtspunkte systematisch in die Entscheidungsfindung einzubeziehen und schafft zugleich einen Anreiz für Hersteller, ihre Produkte hinsichtlich Umweltwirkungen weiter zu optimieren.
Die ergänzende Berücksichtigung von Kriterien wie dem Anteil an Rezyklat in den eingesetzten Materialien, der Effizienz und Herkunft der eingesetzten Produktionsenergie sowie der Ausgestaltung der Verpackung (z. B. Reduktion von Verpackungsvolumen, Einsatz wiederverwendbarer oder recyclingfähiger Materialien) begünstigt insbesondere jene Unternehmen, die über die Einhaltung gesetzlicher Mindestanforderungen hinausgehen. Auf diese Weise wird der Markthochlauf umweltverträglicher Produkte und Produktionsprozesse unterstützt, indem Bieter mit ambitionierten Umweltstandards im Vergabeverfahren sichtbar werden und Wettbewerbsvorteile erlangen.
Verwendete Arbeitshilfen
PEFC, FSC und Naturland
Unterlagen
Folgende Informationen werden interessierten (insbesondere öffentlichen) Auftraggebern für gleichartige Ausschreibungen auf Anfrage bei der genannten Kontaktstelle (siehe Box "Kontakt") zur Verfügung gestellt:
- Ausschreibungstext