In welchen Fällen erwartet das Umweltbundesamt (UBA) chronische Tests als Grundlage für eine ökotoxikologische Stoffsicherheitsbewertung?
Grundlage aller Entscheidungen ist die REACH-Verordnung 1907/2006, die den Herstellern und Importeuren (hier kurz Registranden genannt) von Stoffen als solchen und in Gemischen die Verantwortung für eine adäquate Stoffsicherheitsbeurteilung zuweist. Die Anforderungen an eine REACH-konforme Registrierung werden in Technischen Leitfäden, u.a. in den Leitlinien zu Informationsanforderungen und Stoffsicherheitsbeurteilung näher beschrieben.
Chemikalien, die sehr schwer wasserlöslich sind oder sich leicht in Fetten lösen, zeigen in kürzeren ökotoxikologischen Studien (sog. Akuttests) oft keine Wirkung, da sie vom Organismus nur langsam aufgenommen werden. Die Wirkung auf Organismen kann jedoch gravierend sein, zum Beispiel langfristig Mortalität oder Missbildungen bewirken oder das Wachstum oder die Reproduktion (z.B. aufgrund hormoneller Wirkungen) beeinträchtigen.
Mit Hilfe der Langzeittests können solche Wirkungen eher ermittelt werden. Durch Störung oder Auslöschung einzelner Organismengruppen können komplexe Nahrungsnetze gestört sein, so dass selbst Tiere am Ende der Nahrungskette und letztlich ganze Ökosysteme betroffen sind.
REACH fordert chronische Tests in der Regel dann, wenn die Mengenschwelle von 100t/Jahr oder mehr erreicht wird. Erforderlich sind dann:
- Daten zur Langzeittoxizität für Wirbellose (Daphnien, REACH Anhang IX, 9.1.5) und
- Fische (REACH Anhang IX, 9.1.6).
Jenseits der Mengenschwelle von 1000t/Jahr müssen die Registranden zusätzlich:
- die Langzeittoxizität für terrestrische Organismen (Wirbellose (Regenwurm) und
- Pflanzen, REACH Anhang X, 9.4.4 und 9.4.6) und
- die Langzeittoxizität für im Sediment lebende Organismen ermitteln (REACH Anhang X, 9.5.1).
Beim Vorliegen wissenschaftlicher Gründe (z.B. wenn ein Stoff schwer wasserlöslich ist) können und sollen die Registranden jedoch von den Standardanforderungen der REACH-Anhänge abweichen und auch schon ab der Mengenschwelle von 1 t/Jahr einen Test auf Langzeittoxizität für Daphnien und ab 10 t/Jahr einen Langzeittoxizitätstest für Fische durchführen (Anhang VII REACH, 9.1.1 Spalte 2 bzw. Anhang VIII REACH, 9.1.3 Spalte 2).
Auch bei der Auswahl der Tests zur Wirkung auf terrestrische Organismen sind die Stoffeigenschaften zu berücksichtigen. Besonders bei Stoffen mit einem hohen Potenzial für Adsorption im Boden oder bei sehr persistenten Stoffen können auch schon ab einer Mengenschwelle von 100 t/ Jahr Langzeittoxizitätstests notwendig sein (siehe auch: ECHA Leitlinien zu Informationsanforderungen und Stoffsicherheitsbeurteilung R.7c, Tabelle R.7.11-2).
Wenn sich die Frage stellt, ob akute oder chronische Tests durchgeführt werden, sollte also nicht nur die kostengünstigste Lösung und die nur buchstabengetreue Erfüllung der Standardanforderungen in den REACH-Anhängen eine Rolle spielen. Entscheidend sind vielmehr wissenschaftliche Erwägungen, wie die spezifischen kritischen Eigenschaften eines Stoffes in jedem Einzelfall adäquat und effizient ermittelt werden können. Dies wird in den Technischen Leitfäden detailliert erläutert.
Registranden müssen mit diesem Baustein zur Stoffsicherheitsbeurteilung sicherstellen, dass sie ihrer Verantwortung für den Schutz der Umwelt als dauerhafte Lebensgrundlage für Mensch und Natur gerecht werden.
Wenn Sie zu chronischen ökotoxikologischen Tests Fragen haben, auf die Ihnen die Technischen Leitfäden keine ausreichenden Antworten geben, können Sie Fragen an den bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) angesiedelten REACH-CLP-Biozid Helpdesk stellen.