Der Preis für Emissionsberechtigungen (EUA - European Emission Allowances) von durchschnittlich 5,88 Euro im Jahr 2017 war zu gering, um Anreize für emissionsmindernde Investitionen im Industriebereich zu setzen. Seit Anfang des Jahres hat sich der Preis allerdings mehr als verdoppelt und liegt nun auf einem Niveau wie zuletzt im Jahre 2011.
„Auch die Industrie muss ihren Teil dazu beitragen, die deutschen Emissionen zu mindern. Um dies zu erreichen braucht es einen starken Emissionshandel mit ambitionierten Minderungszielen und einem daraus resultierenden sichtbaren Preissignal. Die beachtliche aktuelle Preisentwicklung sollte klar machen, dass die Zeiten der vernachlässigbaren CO2-Kosten für viele in der Industrie schneller vorbei sein können, als mancher erwartet haben mag“, sagt Maria Krautzberger, die Präsidentin des Umweltbundesamtes (UBA).
Emissionen der Industrie: Die Emissionen der energieintensiven Industrie in Deutschland stiegen gegenüber dem Vorjahr um 2,1 Prozent auf 126 Millionen Tonnen Kohlendioxidäquivalente. Damit erfolgt erstmals seit 2013, dem Beginn der aktuellen Handelsperiode, ein Anstieg der Emissionen in der Summe aller Industrieanlagen. Der Anstieg der Emissionen der Industrieanlagen ist insbesondere auf die Anlagen der Eisen- und Stahlindustrie und der Zementklinkerherstellung zurückzuführen, die im Vergleich zum Jahr 2016 starke Emissionszuwächse um 4,0 und 5,8 Prozent zu verzeichnen hatten. Auch die Emissionen der ETS-Anlagen der Papier- und Nichteisenmetallindustrie nahmen zu, wenngleich der Anstieg dort mit 1,0 und 0,6 Prozent moderater ausfiel. Leichte Emissionsrückgänge verzeichneten die Anlagen der Chemischen Industrie und die Raffinerien mit minus 1,0 und minus 0,5 Prozent.
Emissionen der Energieversorgung: Die Emissionen aus der Energieversorgung sanken um 5,4 Prozent auf 312 Millionen Tonnen Kohlendioxidäquivalente. Dieser relativ starke Rückgang ist auf abnehmende Stein- und Braunkohleemissionen zurückzuführen. Die Steinkohleemissionen nahmen um 17 Prozent ab, die Braunkohleemissionen um moderate 0,7 Prozent. Die Zunahme der Erdgasemissionen um 2,4 Prozent fällt demgegenüber in absoluten Emissionen gemessen kaum ins Gewicht.
Abgabepflicht: Bis zum 30. April 2018 haben die Anlagenbetreiber Zeit, die zum Ausgleich ihrer tatsächlichen Emissionen erforderliche Zahl an Emissionsberechtigungen für das Jahr 2017 abzugeben. Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt (UBA) prüft derzeit die Emissionsberichte 2017 und wird die ausführliche Auswertung der Ergebnisse voraussichtlich zum 30. Mai 2018 veröffentlichen.
Emissionshandel und Gesamtemissionen: Der Anteil des Emissionshandels an den für das Jahr 2017 vom UBA geschätzten deutschen Treibhausgasemissionen entspricht etwa 50 Prozent. Die offiziellen deutschen Gesamtemissionen 2017 werden am 15. Januar 2019 mit dem Nationalen Inventarbericht veröffentlicht.
Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt): Die Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt ist die nationale Behörde für die Umsetzung des europaweiten Emissionshandels für stationäre Anlagen sowie für den Luftverkehr. Zu ihren Aufgaben gehören die Zuteilung und Ausgabe der Emissionsberechtigungen, die Prüfung der Emissionsberichte und der Überwachungspläne sowie die Verwaltung von Konten im EU-Emissionshandelsregister. Sie steuert die Auktionierung und informiert die Öffentlichkeit und Marktteilnehmer über die Versteigerungsergebnisse. Sie ist zudem zuständig für die administrativen Belange bei Nutzung der projektbasierten Mechanismen, Joint Implementation und Clean Development Mechanism. Die DEHSt ist zudem die nationale Bewilligungsbehörde für die Strompreiskompensation und die zuständige Behörde zur Zahlung von Beihilfen für stromintensive Unternehmen zur Kompensation indirekter CO2-Kosten.