Stoffgruppen mit bekannten kritischen Eigenschaften

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Leitfaden Nachhaltige Chemikalien
Quelle: Umweltbundesamt

Einen weiteren Schwerpunkt des Umweltbundesamtes unter ⁠REACH⁠ bilden Stoffgruppen mit bekannt kritischen Eigenschaften für Mensch und Umwelt. Dazu gehören beispielsweise zinnorganische Verbindungen, per- und polyfluorierte Chemikalien, Phthalate, bromierte Flammschutzmittel und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe. Für diese Stoffgruppen wird kontinuierlich die Notwendigkeit einer behördlichen Regulierung geprüft. Ebenso wird durch uns geprüft welche weiteren Stoffgruppen kritische Eigenschaften haben könnten.

  • Zinnorganika
  • Per- und polyfluorierte Chemikalien
  • Phthalate
  • Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (⁠PAK⁠)
  • Bromierte Flammschutzmittel

Zinnorganika

Tributylzinnverbindungen (Tributyl-, Tripropyl-, Triphenylzinn) wurden in der Vergangenheit in Antifouling-Anstrichen auf Schiffen eingesetzt. Heute werden sie in Europa (außer bei Synthesen) nicht mehr eingesetzt, denn die Biozid-Richtlinie verbietet EU-weit den Einsatz aller zinnorganischen Verbindungen in Antifouling-Anstrichen und als Holzschutzmittel. Grund dafür sind ihre endokrinen Wirkungen, die zu signifikanten Veränderungen der marinen Umwelt führten. Weitere EU-weite Beschränkungen für die Vermarktung von Erzeugnissen sind kurz vor der Verabschiedung. Auch Tributylzinnoxid wurde unter REACH bereits als SVHC identifiziert.

„Organozinnverbindungen werden durch das Umweltbundesamt kontinuierlich auf die Notwendigkeit einer Zulassungspflicht überprüft“.

Das Umweltbundesamt bewertet weitere Organozinnverbindungen als kritisch für die Umwelt und prüft, ob behördliche Maßnahmen erforderlich sind. Aktuell prüft das Umweltbundesamt die zinnorganischen Verbindungen, für die in der ersten Registrierungsphase Dossiers bei der ECHA eingegangen sind.


Per- und polyfluorierte Chemikalien (PFCs)

> Themenseite: http://www.reach-info.de/pfc.htm


Phthalate

Phthalate finden vor allem als Weichmacher für Polyvinylchlorid (PVC) Verwendung und verleihen so dem an sich harten und spröden Kunststoff elastische Eigenschaften. Als schwerflüchtige Verbindungen können sie langsam und dauerhaft während der Nutzung aus Produkten ausdünsten. Mensch und Umwelt sind ihnen durch die vielfältigen Anwendungen des Weich-PVC als Bodenbeläge, Kunstleder, Babyartikel, Kinderspielzeug, Verpackungen usw. ausgesetzt.

Phthalate neigen dazu, sich an Partikel anzulagern und sind deshalb überall dort zu finden, wo Produkte mit Weichmachern hergestellt oder benutzt werden. Staubpartikel transportieren Phthalate in der Luft über größere Strecken. So gelangen sie auch in weit vom ursprünglichen Anwendungsort entfernte Gebiete.

Die Phthalate DEHP (Di(2-ethylhexyl)phthalat), BBP (Butylbenzylphthalat) und DBP (Dibutylphthalat) sind reproduktionstoxisch. Deshalb sind DEHP, BBP und DBP als besonders besorgniserregende Stoffe für eine Zulassungspflicht vorgeschlagen worden. Aktuell prüft das Umweltbundesamt die neuen Stoffdaten für die in 2010 registrierten Phthalate, um zu prüfen, ob weitere umweltkritische Phthalate für eine Zulassungspflicht oder Beschränkungen vorzuschlagen sind.


Bromierte Flammschutzmittel

Flammschutzmittel dienen dazu, die Entzündung brennbarer Kunststoffe, Textilien oder Holz hinauszuzögern und die Flammausbreitung zu verlangsamen. Bromierte Flammschutzmittel sind relativ kostengünstig und mit einer breiten Palette von Kunststoffen gut kombinierbar. In einem voll entwickelten Brand brennen aber auch flammgeschützte Gegenstände und es können hochgiftige bromierte ⁠Dioxine⁠ und Furane entstehen.

Weltweit weisen Forscher bromierte Flammschutzmittel in Sedimenten, Stäuben und in zahlreichen Tierarten wie Greifvögeln (und deren Eier), Eisbären, Robben oder Füchsen nach. Mit den globalen Luftströmungen gelangen sie auch in weit abgelegene Gegenden, wie die Polarregionen.

In der Forschung wird derzeit das Umweltverhalten bromierter Flammschutzmittel diskutiert. Das Abbauverhalten und die Mechanismen der Bioakkumulation sind strittig. Auch das Umweltbundesamt forscht mit seiner Fließgewässersimulationsanlage zu offenen Fragen des Umweltverhaltens und wertet eingelagerte Proben der Umweltprobenbank auf bromierte Flammschutzmittel aus. Das Wissen soll in die Bewertung bromierter Verbindungen mit dem Ziel einfließen, Kandidaten für die Zulassungspflicht zu identifizieren.

„Daher forscht das Umweltbundesamt selbst zu offenen Fragen des Umweltverhaltens und des Verbleibs in der Umwelt. Ziel ist es, Kandidaten für die Zulassungspflicht zu identifizieren“.

Für zwei bromierte Flammschutzmittel Penta-Bromdiphenylether und Octa-Bromdiphenylether sind die Verwendung und Vermarktung EU-weit bereits stark beschränkt. Beide sind auch in die Stockholmer Konvention (⁠POP⁠-Konvention) als persistente organischen Chemikalien (peristent organic pollutant, POP) aufgenommen.

„Das Umweltbundesamt beabsichtigt, die die nach der Verwendungsverlagerung marktrelevanten Verbindungen einer vertieften Prüfung zu unterziehen“.

Derzeit dominieren die bromierten Flammschutzmittel Deca-Bromdiphenylether (Deca-BDE), Hexabromcyclododecan (HBCD) und Tetrabrombisphenol A (TBBPA) den Markt. HBCD ist bereits auf der Kandidatenliste. Das Umweltbundesamt registriert mit Besorgnis, dass momentan Marktverlagerungen innerhalb der Stoffgruppe stattfinden. So wird seit einiger Zeit beispielsweise OctaBDE in Gehäusekunststoffen durch TBBPA (Tetrabrombisphenol A), BTBPE (Bis(tribromphenoxy)ethan), ⁠DecaBDE⁠ und DBDEPE (Decabromdiphenylethan) ersetzt. Das Umweltbundesamt prüft die marktrelevanten Verbindungen, die in 2010 durch die Industrie registriert worden sind.


Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (⁠PAK⁠)

Aufbau und Eigenschaften von PAK
Die Polyzyklischen Aromatischen Kohlenwasserstoffe, kurz PAK genannt, bestehen aus mehrgliedrigen Ringen aus Kohlenstoff- und Wasserstoffatomen (meist Benzolringen), die über gemeinsame Seiten miteinander verbunden sind. Durch die Vielfalt an Kombinationsmöglichkeiten dieser Ringe gibt es sehr viele verschiedene PAK: man geht von etwa 10.000 Verbindungen aus.

PAK sind systematisch aufgebaut und ihre chemischen Eigenschaften sind abhängig von der Molekülgröße. Generell sind PAK bei Raumtemperatur fest und schlecht wasserlöslich, zugleich aber gut fettlöslich. Mit zunehmender Anzahl der Ringe nimmt die Wasserlöslichkeit ab, die Tendenz sich an Partikel zu binden jedoch zu. Viele PAK gehören aufgrund ihrer Eigenschaften in der Umwelt zu den sogenannten ⁠PBT⁠-Stoffen. Zudem sind zahlreiche PAK krebserregend und damit als CMR-Stoffe eingestuft.

Vorkommen von PAK
PAK werden nur äußerst selten gezielt hergestellt und kommen fast überall vor. Sie entstehen bei der unvollständigen Verbrennung von organischem Material (die wird auch als „pyrogene“ Entstehung bezeichnet) oder sind als wesentlicher Bestandteil in fossilen Rohstoffen, wie Steinkohle oder Erdöl, enthalten (dies nennt man auch „petrogen“). So kommen PAK zum Beispiel in Tabakrauch, Abgasen im Verkehr oder auch in gegrillten Lebensmitteln vor. Durch die Weiterverarbeitung von Erdöl und Verwendung von PAK-haltigen Weichmacherölen gelangen PAK auch in weitere Produkte aus Weichplastik und Gummi, wie zum Beispiel Badelatschen, Fahrradhandgriffe oder Sportplatzbeläge, sofern sie nicht vorher gezielt entfernt werden. PAK treten stets als ⁠Gemisch⁠ vieler hunderter Einzelverbindungen auf. Deshalb werden meist ausgewählte und bekannte Leitsubstanzen der PAK analysiert, wie z.B. Benzo[a]pyren. Ein weiteres Problem ist, dass PAK oft Bestandteil von Stoffen mit sehr variabler und schwer definierbarer Zusammensetzung sind und damit besonders schwer zu regulieren sind.

Regulierung – Grenzwerte für PAK
Es existierten bereits verschiedene Regelungen um PAK-Gehalte in Luftemissionen oder in Wasser und Lebensmitteln zu minimieren. Um die menschliche Gesundheit nun aber vor den Gefahren vor PAK zu schützen, legte die EU erstmalig Grenzwerte für zugängliche Kunststoff- oder Gummiteile von Erzeugnissen fest. Gummi- und kunststoffhaltige Alltagsprodukte dürfen in Zukunft nur noch minimale Spuren krebserregender Polyzyklischer Aromatischer Kohlenwasserstoffe enthalten. Dazu zählen vor allem Spielzeug- und Sportartikel sowie Werkzeuge. Enthalten diese Produkte eines der acht krebserregenden PAK mit einem Gehalt von mehr als 1 mg/kg, so sind sie ab dem 27.12.2015 verboten. Für Spielzeug und Babyartikel gilt dann der noch strengere Grenzwert von 0,5 mg/kg. Die Hersteller der betreffenden Produkte haben bis Ende des Jahres 2015 Zeit, ihre Produktionsprozesse zu optimieren, um den PAK-Gehalt zu senken und die Grenzwerte dauerhaft einzuhalten. Auch die Importeure der betreffenden Artikel müssen sich ab Ende 2015 an diese Grenzwerte halten.

 

Wie identifiziert das Umweltbundesamt besonders besorgniserregende Stoffe?
Stoffe mit PBT-/vPvB-Eigenschaften und PBT-VerdachtsstoffeStoffe mit endokriner WirkungStoffe, die relevant für den Gewässerschutz sindStoffgruppen mit bekannten kritischen EigenschaftenStoffe, die im Umweltmonitoring oder aus anderen Informationsquellen identifiziert werden
Zusammenfassung

 

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