Die Anforderungen im Überblick
Die Europäischen Union (EU) legte im Dezember 2019 für bestimmte Produktgruppen neben Anforderungen an die Energieeffizienz erstmals auch Anforderungen an die Reparierbarkeit fest. Damit sollen die Geräte weniger Strom verbrauchen und länger benutzt werden können.
Ab dem Inverkehrbringen des letzten Exemplars eines Gerätemodells müssen Hersteller (je nach Produktgruppe) sieben bis zehn Jahre lang Ersatzteile zur Verfügung stellen. Eine Lieferung muss binnen maximal 15 Arbeitstagen nach Bestelleingang erfolgen. Alle aufgeführten Teile müssen mit allgemein verfügbaren Werkzeugen wechselbar sein, ohne dass eine „dauerhafte Beschädigung“ am Gerät entsteht. Zudem werden weitere Anforderungen gestellt, die eine Reparatur ermöglichen bzw. erleichtern sollen. Es gibt eine Reihe von Informationsanforderungen, die sicher stellen, dass fachlich kompetente Reparateure alle technisch notwendigen Unterlagen erhalten.
Die Vorgaben werden – unter dem Dach der Ökodesign-Richtlinie – in spezifischen Produktverordnungen konkret festgelegt. Für Waschmaschinen beinhaltet die Produktverordnung die Pflicht für das Bereitstellen von Ersatzteilen wie beispielsweise Motor und Motorkohlen, Pumpen, Waschtrommel, Leiterplatten, Schalter, etc. Daneben müssen als Reparaturinformationen unter anderem Reparaturanleitungen, Zerlegungsplan oder Explosionsansicht, Diagnose- und Fehlercodes zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus muss auch Software und Firmware, einschließlich Reset-Software inklusive der Anleitung für deren Installation, bereitgestellt werden. Die genaue Auflistung findet sich in der Verordnung (EU) 2019/2023, Anhang II 8. „Anforderungen an die Ressourceneffizienz“.