Gute wissenschaftliche Praxis am Umweltbundesamt
Das Umweltbundesamt (UBA) hat seine Regeln zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis umfassend erneuert und aktualisiert. Damit entspricht das UBA den Anforderungen der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) an die gute wissenschaftliche Praxis und stellt die Rahmenbedingungen für qualitativ hochwertige und integre wissenschaftliche Forschung sicher.
Wissenschaftliche Forschung bildet die Grundlage für alle anderen Arbeiten des UBA in der Politikberatung, in den Vollzügen und in der Information der Öffentlichkeit. Gerade die Umwelt- und Klimapolitik, die in Richtung von Strukturveränderungen in Wirtschaft und Gesellschaft orientiert ist, muss auf qualitativ hochwertige und integre wissenschaftliche Forschung, basierend auf den Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis, vertrauen können. Auch in der Zusammenarbeit mit Forschungspartnern bildet die gute wissenschaftliche Praxis eine wichtige gemeinsame Basis, die gegenseitiges Vertrauen und Qualitätssicherung ermöglicht.
Im Dezember 2025 hat das UBA seine Regeln zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis umfassend erneuert und aktualisiert. Die Richtlinie zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zum Umgang mit Verdachtsfällen wissenschaftlichen Fehlverhaltens am UBA ist für alle Personen, die im Bereich des UBA wissenschaftlich tätig sind, verbindlich. Zu den Prinzipien der guten wissenschaftlichen Praxis gehört es unter anderem, alle Ergebnisse konsequent selbst anzuzweifeln, die Unsicherheiten und Grenzen der eigenen Expertise transparent zu machen und einen kritischen Diskurs in der wissenschaftlichen Gemeinschaft zuzulassen und zu fördern.
Das UBA entspricht mit seiner Richtlinie dem Kodex „Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ der DFG. Die DFG setzt die Maßstäbe für die gute wissenschaftliche Praxis im deutschen Wissenschaftssystem.