Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien
Wozu dient Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien? Was genau bedeutet Einstufung und Kennzeichnung? Welche Vorschriften gibt es zu beachten und wo sind diese zu finden?
Wozu dient Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien? Was genau bedeutet Einstufung und Kennzeichnung? Welche Vorschriften gibt es zu beachten und wo sind diese zu finden?
Im Umgang mit Chemikalien geht es vor allem darum, negative Auswirkungen für Umwelt und Gesundheit zu minimieren, Ressourcen zu schonen und gleichzeitig den Nutzen von Chemikalienanwendungen für eine nachhaltige Entwicklung zu maximieren. Für dieses Ziel muss eine Vielzahl von Akteuren international zusammenarbeiten und konzertiert wirksame Instrumente zum globalen Chemikalienmanagement einsetzen.
Forschung ist ein wichtiger Baustein, um die REACH-Verordnung zum Schutz von Mensch und Umwelt erfolgreich umzusetzen und weiterzuentwickeln. Sie zielt auf die Lösung praktischer, langfristiger und akuter Probleme. Die Forschungsplanung des UBA wird jährlich fortgeschrieben und aktualisiert. Neben der eigenen Forschung vergeben wir Forschungsaufträge und beteiligen uns an -projekten.
Stoffe und Gemische können eine Gefahr für Gewässer sein. Sie müssen deshalb entsprechend ihrer Gefährlichkeit in Wassergefährdungsklassen (WGK) – bzw. als „allgemein wassergefährdend“ oder „nicht wassergefährdend“ – eingestuft werden.
Der Fachbereich IV befasst sich mit Chemikaliensicherheit, also dem Schutz von Mensch und Umwelt vor gefährlichen Chemikalien. Er untersucht und bewertet umweltbelastende Stoffe und Zubereitungen. Bestehen Risiken, erarbeitet er Maßnahmen zur Minderung der Risiken bis hin zum Verbot der Herstellung oder Anwendung solcher Stoffe.
Wann gilt ein Produkt als schadstoff- und emissionsarm? Welche Umwelteigenschaften sollte ein Produkt darüber hinaus besitzen? Zur Beantwortung dieser Fragen liegen verschiedene Bewertungsansätze vor.
Ob Teppichboden, Notebook oder Gummistiefel: Schadstoffe können fast überall vorhanden sein. Ziel von Umwelt- und Gesundheitsschutz ist es, die Menge der Schadstoffe in Produkten – sowie die Freisetzung von Schadstoffen aus Produkten – stetig zu reduzieren.
Ab Juli 2013 verlangt die Bauproduktenverordnung der Europäischen Union eine neue Begleitinformation für Bauprodukte mit CE-Kennzeichnung. Falls das Bauprodukt besonders besorgniserregende Stoffe enthält, muss dies angegeben werden. Weiterhin ist - falls zutreffend - ein Sicherheitsdatenblatt beizufügen. Das UBA gibt Ratschläge zum Format dieser neuen Pflichtangaben.