Der Gewässerzustand und entsprechende Maßnahmen leiten sich aus den Anforderungen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) ab. Der darin geforderte „gute Zustand“ weicht nur gering vom Referenzzustand ab, der ohne störende Einflüsse durch den Menschen vorhanden wäre. Wird dieses Ziel nicht erreicht, müssen Verbesserungsmaßnahmen ergriffen werden. Daten zum Zustand der Gewässer werden aktuell an mehr als 20.000 Messstellen erhoben und analysiert.
Das UBA informiert umfassend, ökologischen und chemischen Zustand, hydromorphologischer Zustand sowie Nährstoffe, Metalle, Chemikalien, Pestizide, persistente organische Schadstoffe und Arzneimittelwirkstoffe.