Sachkunde Schädlingsbekämpfung
Die Schädlingsbekämpfung mit sehr giftigen, giftigen und gesundheitsschädlichen Stoffen und Zubereitungen erfordert eine Sachkunde nach TRGS 523. Als sachkundig gelten einerseits geprüfte Schädlingsbekämpfer und Schädlingsbekämpferinnen oder aber Personen, die eine Prüfung abgelegt oder eine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben, die von der zuständigen Behörde als gleichwertig anerkannt worden ist.