Aus für klimaschädliche Kältemittel HFKW eingeleitet

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Ein Erfolg für den Klimaschutz: HFKW werden schrittweise aus Kälte- und Klimaanlagen verbannt.
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Sie stecken in Kälte- und Klimaanlagen und sind bis zu mehrere Tausend Mal klimaschädlicher als CO2: teilfluorierte Kohlenwasserstoffe (HFKW). In der Nacht zum 15. Oktober 2016 hat die internationale Staatengemeinschaft in Kigali (Ruanda) eine schrittweise Reduktion beschlossen. Wissenschaftler gehen davon aus, dass die Erderwärmung so bis zum Jahr 2100 um bis zu 0,5 °C geringer ausfallen könnte.

HFKW ersetzen bisher ⁠FCKW⁠, die wegen ihrer ozonschichtschädigenden Wirkung im Jahr 1987 mit dem Montrealer Protokoll von der Staatengemeinschaft geregelt und später schrittweise verboten wurden. Gut für das Ozonloch, das sich seitdem wieder erholt, aber kein Fortschritt fürs ⁠Klima⁠, für das HFKW auch aufgrund der rasant steigenden Nachfrage nach Kälte- und Klimaanlagen zum Problem wird.

Die Vertragsstaaten des Montrealer Protokolls (mittlerweile alle 197 Staaten der Vereinten Nationen) haben nun HFKW mit in das Protokoll aufgenommen und damit einen Umstieg auf klimafreundliche Alternativen eingeleitet. Der Beschluss verpflichtet Industrie- und Entwicklungsländer in unterschiedlichem Maße, die Produktion und die Verwendung der HFKW zunächst einzufrieren und in den Folgejahren zu vermindern. So sind Industrieländer verpflichtet, die HFKW-Menge bereits ab dem Jahr 2019 zu reduzieren, zwei weitere Gruppen von Ländern folgen zu späteren Stichtagen. Zudem haben sich die Industrieländer verpflichtet, die Entwicklungsländer durch zusätzliche Mittel über den Multilateralen Fonds des Montrealer Protokolls zu unterstützen.

Die Erweiterung des Montrealer Protokolls um HFKW wurde seit 2009 unter den Vertragsstaaten diskutiert. Die Europäische Union ging schließlich voran und beschloss, ab 2015 die Verkaufsmengen bis 2030 schrittweise auf ein Fünftel der damaligen Verkaufsmengen zu reduzieren. Damit stehen die in Europa beschlossenen Regeln bereits im Einklang mit dem neuen Montrealer Protokoll.