Harmonisierung der gesundheitl. Bewertung – NIK-und EU-LCI-Werte

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Beim Innenausbau sollten gesundheitlich unbedenkliche Materialien verwendet werden.
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Viele Europäische Forschungsprojekte zeigen, dass die Entwicklung emissionsarmer Materialien und Bauprodukte die effektivste Maßnahme zur Verbesserung der Innenraumluft ist.

Für eine europaweit geltende Begrenzung oder Kennzeichnung von Materialausgasungen sind einheitliche Messmethoden und Bewertungen der Messergebnisse erforderlich, um fundierte Anforderungen zum Schutz der Verbraucher zu treffen. Deutschland und Frankreich haben sogenannte Niedrigste Interessierende Konzentrationen (NIK-Werte, engl. LCI, franz. CLI) entwickelt, die in den nationalen rechtlichen Regelungen zur Bewertung von Emissionen aus Bauprodukten in die Raumluft herangezogen werden. Belgien hat in seiner Regelung zur Begrenzung der Emissionen aus Bauprodukten auf eine harmonisierte Liste mit europäischen LCI-Werten verwiesen und solange eine komplette EU-LCI-Liste nicht zur Verfügung steht, die deutsche NIK-Liste als Bewertungsmaßstab im Bezug genommen.

Zur Harmonisierung der verschiedenen Bewertungen erarbeitet eine Expertengruppe aus zehn europäischen Ländern eine gemeinsame europäische Liste mit Stoffen und den dazugehörigen Emissionsgrenzen (EU-LCI Werte). Die Vorgehensweise der EU-LCI-Arbeitsgruppe bei der Ableitung von diesen europäischen Referenzwerten für Bauproduktemissionen in die Innenraumluft ist mit allen Stakeholdern abgestimmt und im ECA-Bericht Nr. 29 publiziert. Über den aktuellen Fortschritt bei der Ableitung der EU-LCI können alle Interessierten sich auf der Website der EU-Kommission "EU-LCI values" informieren.

Das Umweltbundesamt hat sich in den letzten Jahren intensiv dafür eingesetzt, dass die Europäische Kommission die Harmonisierungsaktivitäten unterstützt. Ein Grund dafür ist, dass Mitgliedstaaten nicht parallel weitere neue nationale Bewertungsmaßstäbe erarbeiten, sondern sich im Bedarfsfall auf gemeinsame europäische EU-LCI-Werte beziehen. Im November 2015 hat die Europäische Kommission das Mandat zur Fertigstellung der EU-LCI Liste an die EU-LCI-Arbeitsgruppe erteilt. Eine vollständig harmonisierte EU-LCI Liste wird ein wesentlicher Beitrag zur Umsetzung der rechtlich festgelegten Ziele zur Harmonisierung der Bewertungsmethoden für Bauprodukte sein – und ermöglicht ein europaweit einheitliches, hohes Schutzniveau des Verbrauchers vor Ausgasungen aus Bauprodukten.

Die Geschäftsstelle der Arbeitsgruppe ist im Umweltbundesamt angesiedelt.