Umweltprüfungen

Umweltprüfungen stellen sich dem Wandel der Ansprüche an die Umweltzum Vergrößern anklicken
Umweltprüfungen

Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist in das Zulassungsverfahren für Industrieanlagen und Infrastrukturprojekte oder andere Vorhaben integriert. Sie richtet den Focus auf vielfältige Fragestellungen der Umwelt.

Quelle: Peggy König / UBA / 2014

Was sind Umweltprüfungen? Was sind Unterschiede und Gemeinsamkeiten von Strategischer Umweltprüfung und Umweltverträglichkeitsprüfung? Um den Umweltschutz im Fachrecht stärker zu verankern, wurden Umweltschutzbelange und -ziele als inhaltliche Anforderungen in das Fachrecht eingeführt.

Inhaltsverzeichnis

 

Zum Begriff der Umweltprüfungen

Unter dem Begriff „Umweltprüfungen“ werden zusammenfassend verstanden:

Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist in das Zulassungsverfahren für Industrieanlagen und Infrastrukturprojekte oder andere Vorhaben integriert. Demgegenüber wird die Strategische Umweltprüfung bei der Aufstellung bestimmter Pläne und Programme (zum Beispiel kommunale Bauleitpläne oder Bundesfachplanungen nach den Paragrafen 4 und 5 des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz) durchgeführt.

Prinzipien

Die Prinzipien beider Prüfverfahren sind gleich. Bei beiden Prüfverfahren sind die Auswirkungen auf die Umwelt und den Menschen frühzeitig zu ermitteln und zu beschreiben. Auf der Grundlage von geeigneten Dokumentationen können die Öffentlichkeit und die für Umweltbelange zuständigen Behörden zum Vorhaben oder Plan/Programm und den zu erwartenden Umweltauswirkungen Stellung nehmen. Bei Vorhaben und Plänen/Programmen, die möglicherweise grenzüberschreitende Umweltauswirkungen haben, können sich auch die Öffentlichkeit und die Behörden des anderen Staates am Verfahren beteiligen („Grenzüberschreitende UVP/SUP”). Anschließend bewertet die für das Vorhaben zuständige Behörde oder die für die Aufstellung eines Plans/Programms zuständige Stelle die aus dem Verfahren vorliegenden Informationen. Sie berücksichtigt diese Informationen und die Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden bei der Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens oder dem weiteren Vorgehen im Aufstellungsverfahren des Plans oder Programms.

UVP-Portale erleichtern Zugang zu UVP-Unterlagen

Informationen zu allen aktuellen UVP-pflichtigen Zulassungsverfahren in Deutschland einschließlich der Unterlagen für laufende Öffentlichkeitsbeteiligungen sind über die UVP-Portale des Bundes und der Länder im Internet zugänglich. Das UVP-Portal des Bundes wird vom Umweltbundesamt betrieben. Die Zulassungsbehörden des Bundes sind durch § 20 UVPG verpflichtet, Informationen zu den bei ihnen durchzuführenden Umweltverträglichkeitsprüfungen im Bundesportal bereitzustellen. Die in den Bundesländern zuständigen Behörden müssen UVP-Informationen im jeweiligen Landesportal zugänglich machen. Sie sind über das gemeinsame Länder-Verbundportal abrufbar.

Rechtsgrundlagen

Die Pflicht zur Durchführung von Umweltprüfungen ist im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) niedergelegt. Hier finden sich detaillierte Vorschriften zu den Grundsätzen, Verfahren, notwendigen Inhalten und prüfpflichtigen Vorhaben, Plänen und Programmen. Weitere wichtige Rechtsgrundlagen sind das Bundesberggesetz und die UVP-Verordnung Bergbau, das Baugesetzbuch (BauGB), die Neunte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes  (Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9. ⁠BImSchV⁠) und die UVP-Gesetze der Länder.

Die deutschen Vorschriften gehen dabei auf europarechtliche Vorschriften (insbesondere UVP-Richtlinie 2011/92/EU und deren Änderungen durch RL 2014/52/EU, SUP-Richtlinie 2001/42/EU) und auf völkerrechtliche Übereinkommen insbesondere auf das Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (Espoo-Konvention) und das Protokoll zur Strategischen Umweltprüfung (SEA-Protokoll) zurück.

 

Grenzüberschreitende Umweltprüfungen

Grenzüberschreitende Umweltprüfungen können aufgrund der in den Staaten jeweils unterschiedlichen gesetzlichen Vorgaben, Verwaltungsstrukturen und kulturellen Unterschiede und Sprachbarrieren eine besondere Herausforderung sein. Um einen zügigen und konfliktfreien Ablauf von grenzüberschreitenden Umweltprüfungen sicherzustellen, sind zwischen Deutschland und verschiedenen Nachbarstaaten völkerrechtliche Vereinbarungen über die konkreten Einzelheiten solcher Verfahren geschlossen worden.

Weitere Informationen des Bundes

Weitere einschlägige Informationen zur ⁠UVP⁠ und SUP finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, darunter

  • aktuelle Entwicklungen im Bundesrecht,
  • Rechtsvorschriften des Bundes, EG-Richtlinien, Völkerrechtlichen Vereinbarungen,
  • Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs,
  • Leitfäden, Handreichungen, grenzüberschreitende Vereinbarungen des Bundes sowie
  • Kurzinformationen zu wichtigen Fragen der Umweltprüfungen.
 

Forschungsprojekte

Das Umweltbundesamt konzipiert, vergibt und betreut wissenschaftliche Forschungsprojekte zu Umweltprüfungen. Aufbauend auf den Forschungsergebnissen entwickeln wir Politik- und Praxisempfehlungen, um die Umweltprüfungen methodisch oder rechtlich weiterzuentwickeln oder ihre Umsetzung zu verbessern.

Laufende Vorhaben

  • FKZ 3719 11 1110 „Schwellenwerte für die ⁠UVP⁠-Vorprüfung von Änderungsvorhaben“
  • FKZ 3716 13 1010 „Evaluation der Praxis der Strategischen Umweltprüfung in Deutschland und Entwicklung von Vorschlägen zur Optimierung des Vollzugs und des Rechtsrahmens“

Projektsteckbriefe zu diesem Vorhaben finden Sie in der Rubrik "Dokumente".

Abgeschlossene Vorhaben

Die Abschlussberichte  zu Forschungsvorhaben sind in den nebenstehenden Rubriken unter „Publikationen“ oder „Dokumente“ aufgeführt und von dort unmittelbar abrufbar. 

Einzelne Hinweise

  • Vor dem Hintergrund der in den letzten Jahren zunehmenden Tendenzen zur „Vereinfachung“ oder „Entbürokratisierung“ von Verfahren behalten die Ergebnisse des  durchgeführten Forschungsvorhabens  „Evaluation des UVP-Gesetzes des Bundes“ (2009)  aktuelle Bedeutung. Anhand einer Evaluierung von 105 Zulassungsverfahren wird der materielle Nutzen der ⁠Umweltverträglichkeitsprüfung⁠ eindeutig nachgewiesen. Damit wird das Vorurteil, die UVP habe keinen tatsächlichen Nutzen für die Umwelt, klar widerlegt.

Leitfäden und Handreichungen

Das ⁠UBA⁠ erarbeitet Leitfäden und Handreichungen zu verschiedenen Themen. Ziel der Leitfäden/Handreichungen ist es, die für die Zulassung zuständige Behörde oder die für die Plan-/Programmaufstellung zuständige Stelle zu unterstützen. Weiterhin können die Leitfäden/Handreichungen im Einzelfall auch für Vorhabenträger oder die Öffentlichkeit von Nutzen sein.

  • Zur Durchführung der SUP hat das UBA einen Leitfaden 2010 veröffentlicht, der zu einem bundeseinheitlichen und rechtssicheren Vollzug des UVPG beiträgt. Er kommentiert die Rechtsvorschriften des UVPG und gibt weiterführende Empfehlungen zum Verfahrensablauf und zu den Prüfinhalten der SUP.
  • Konkrete Hinweise, wie Konfliktsituationen vor allem bei Zulassungsverfahren der Energiewende frühzeitig erkannt und  ein Dialog mit den betroffenen Bürger/innen ausgestaltet sein könnte, gibt eine Handreichung „Neuartiger Öffentlichkeitsdialog in Verfahren mit Umweltprüfung am Beispiel bestimmter Vorhabentypen/Vorhabeneigenschaften“ (2014)
  • Empfehlungen für die Berücksichtigung von Klimawandelfolgen im UVP-Vollzug (2020) – Mit der Novelle des UVPG vom 17.07.2017 wurde die Pflicht eingeführt, in UVP-Vorprüfung und UVP zu prüfen, ob Umweltauswirkungen infolge der Anfälligkeit eines Vorhabens gegenüber den Folgen des Klimawandels auftreten können. Um den absehbaren Fragen des Vollzuges bei der Anwendung dieser neuen Regelung zu begegnen, wurden Empfehlungen für Vollzugsbehörden, Vorhabenträger und Gutachterbüros erarbeitet (Climate Change 28/2020

Weitere Leitfäden und Handreichungen siehe unter Bund Leitfäden. 

 

Folgenabschätzung von politischen Strategien und Programmen (Strategiefolgenabschätzung, SFA)

Während die Prüfung der Umweltauswirkungen von Projekten sowie bestimmten öffentlichen Plänen und Programmen in Deutschland gesetzlich geregelt ist (vgl. Gesetz über die ⁠Umweltverträglichkeitsprüfung⁠, UVPG), bestehen bisher keine Vorschriften für die Folgenabschätzung von politischen Strategien und Programmen. Dies führt in Deutschland zu einer uneinheitlichen Praxis, die nicht immer die Qualität erreicht, die aus Nachhaltigkeitssicht erforderlich ist. Vor diesem Hintergrund hat ⁠UBA⁠ mit Unterstützung von Auftragnehmern eine Standardmethode entwickelt: das internetgestützte Werkzeug zur Folgenabschätzung von politischen Strategien und Programmen (SFA-Werkzeug).

Weitere Informationen

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 Umweltprüfung  Umweltverträglichkeitsprüfung; UVP  Strategische Umweltprüfung  SUP  Verfahrensrecht  Umweltbelange  Öffentlichkeit