Pflanzenschutzmittel

mit einem Traktor werden Pflanzenschutzmittel auf einem Feld ausgebrachtzum Vergrößern anklicken
Jährlich werden auf einem Hektar Acker etwa neun Kilogramm Pflanzenschutzmittel eingesetzt.
Quelle: oticki / Fotolia.com

Täglich gelangen Chemikalien in die Umwelt. Doch kaum eine Stoffgrupppe wird so gezielt und in so großen Mengen ausgebracht wie Pflanzenschutzmittel.

Was sind Pflanzenschutzmittel?

Pflanzenschutzmittel sind chemische oder biologische Produkte, die Pflanzen oder Pflanzenerzeugnisse vor einer Schädigung durch Tiere (zum Beispiel Insekten oder Nagetiere) oder Krankheiten wie Pilzbefall schützen sollen. Produkte, die der Bekämpfung von Pflanzen wie unerwünschten Ackerbegleitkräutern dienen, zählen ebenfalls zu den Pflanzenschutzmitteln. Vielfach wird anstatt Pflanzenschutzmittel häufig auch der Begriff ⁠Pestizide⁠ verwendet, zu diesen gehören neben den Pflanzenschutzmitteln auch die Biozide.

Pflanzenschutzmittel enthalten einen oder mehrere Wirkstoffe sowie weitere Beistoffe (Stoffe, die einen positiven Effekt auf die Herstellung, Lagerung oder Anwendung haben sollen). Sie werden als Produkt in unterschiedlicher Form, zum Beispiel als Spritzmittel, zur Saatgutbehandlung oder als Granulat, eingesetzt. Im Jahr 2016 waren in Deutschland laut Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit 753 Pflanzenschutzmittel mit insgesamt 270 Wirkstoffen zugelassen. Der Inlandsabsatz lag 2016 bei etwas mehr als 32.000 Tonnen, ohne die ausschließlich im Vorratsschutz eingesetzten inerten Gase. Der Inlandsabsatz stellt allerdings lediglich die Menge der verkauften Pflanzenschutzmittel dar und spiegelt somit nicht zwangsläufig eins zu eins die tatsächlich in einem Jahr auf den Anbauflächen ausgebrachten Mengen wieder.

Pflanzenschutzmittel in der Umwelt: Keine Wirkung ohne Nebenwirkungen

Ungefähr die Hälfte der Gesamtfläche Deutschlands wird landwirtschaftlich genutzt (Quelle: Statistisches Bundesamt, 2009). Pro Jahr werden auf einem Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche durchschnittlich etwa neun Kilogramm Pflanzenschutzmittel beziehungsweise 2,8 Kilogramm Wirkstoffe eingesetzt.

Pflanzenschutzmittel werden in der Landwirtschaft also großflächig und in verhältnismäßig großen Mengen in die Umwelt ausgebracht, um Pflanzen vor Schadorganismen (Tiere, Pflanzen, Pilze, Bakterien oder Viren) zu schützen. Pflanzenschutzmittel wirken toxisch auf diese Schadorganismen. Allerdings ist die Wirkung der meisten Mittel nicht auf diese beschränkt. Es können auch andere Tier- und Pflanzenarten geschädigt werden. In Kontakt mit Pflanzenschutzmitteln können diese Arten auf dem Feld, aber auch in umliegenden Gebieten kommen: Wird ein Pflanzenschutzmittel auf einem Feld angewendet, können Spritznebel oder Abriebstäube von behandeltem Saatgut in benachbarte Gewässer oder andere Landschaftsstrukturen gelangen. Auch durch Abschwemmung nach Regen sowie über Drainageleitungen fließen sie in Gewässer. In das Grundwasser – Hauptquelle unseres Trinkwassers – können Pflanzenschutzmittel durch Versickerung gelangen.

Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist also mit Risiken für die Umwelt verbunden. Diese Risiken gilt es abzuschätzen und gegen den Nutzen – also den Schutz der Kulturpflanze – abzuwägen, bevor ein Pflanzenschutzmittel zugelassen wird.

Aufgaben des Umweltbundesamtes

Pflanzenschutzmittel dürfen nur dann angewendet werden, wenn sie zugelassen sind. Die rechtliche Grundlage für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln bildet in Deutschland  die Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 sowie das Pflanzenschutzgesetz. Zulassungsstelle ist das  Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). An den Zulassungsverfahren beteiligt sind außer dem Umweltbundesamt (⁠UBA⁠), das Julius-Kühn-Institut (JKI) sowie das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR). Das Umweltbundesamt bewertet dabei die Auswirkungen des Mittels auf den Naturhaushalt und das Grundwasser.
 
Pflanzenschutzmittel dürfen keine „unannehmbaren Auswirkungen“ auf die Umwelt haben. Die Zustimmung zur Zulassung erteilt das Umweltbundesamt nur, wenn es in seiner Bewertung zu dem Schluss kommt, dass dies bei sachgemäßer Anwendung sichergestellt ist. Mögliche Auswirkungen auf Gewässer (Oberflächengewässer, Grundwasser), Boden und Luft sowie das ⁠Ökosystem⁠ und die biologische Vielfalt  sind zu berücksichtigen. Vertretbar können Auswirkungen nur dann sein, wenn der Nutzen des Pflanzenschutzmittels gegenüber möglichen nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt überwiegt. Das Umweltbundesamt hat nach dem Pflanzenschutzgesetz in den Zulassungsverfahren einen sogenannten Einvernehmensstatus: Ohne Zustimmung des Umweltbundesamtes ist eine reguläre Zulassung in Deutschland nicht möglich.

Das Umweltbundesamt prüft nicht nur die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln in Deutschland. Es ist auch in die Wirkstoffprüfung der Europäischen Union eingebunden. Außerdem erfüllt das UBA Aufgaben, die im weiteren Sinne mit Pflanzenschutzmitteln und dem Schutz der Umwelt verbunden sind: Es berät das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit in umweltbezogenen Fragen zu Pflanzenschutzmitteln, wirkt an der Erarbeitung von Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien sowie an der Ausgestaltung des Nationalen Aktionsplanes zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit. Das Umweltbundesamt erarbeitet Bewertungsverfahren und entwickelt diese weiter, betreibt anwendungsbezogene Umweltforschung und informiert die Öffentlichkeit über aktuelle Fragen zu Pflanzenschutzmitteln.

Ziel des Umweltbundesamtes ist es, die Umwelt vor den Risiken und Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln zu schützen und zur ökologischen ⁠Nachhaltigkeit⁠ des Pflanzenschutzes beizutragen.

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 Pflanzenschutzmittel  Pestizid  Schadorganismus  Nebenwirkung  Risiko  Zulassung  Gewässer  boden  Biodiversität  Biologische Vielfalt