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Umweltprüfungen

Umweltprüfungen stellen sich dem Wandel der Ansprüche an die Umwelt

Umweltprüfungen
Umweltprüfungen sind wichtige Verfahrensschritte bei der Aufstellung von Plänen und Programmen und bei der Zulassung von großen Projekten. Sie helfen die Umweltauswirkungen zu verringern.
Quelle: Peggy König / Umweltbundesamt

16.04.2024

Was sind Umweltprüfungen?

Der Begriff Umweltprüfungen umfasst die ⁠Umweltverträglichkeitsprüfung⁠ (⁠UVP⁠) und die Strategische Umweltprüfung (SUP).

Die zwei Prüfungen zielen darauf ab, die Umweltauswirkungen der Realisierung von Plänen und Programmen der öffentlichen Hand oder der Verwirklichung von Einzelprojekten (z.B. große Bauvorhaben) in Hinblick auf Umweltschutzbelange und -ziele zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten.

  • Die UVP ist dabei in das Zulassungsverfahren für Industrieanlagen und Infrastrukturprojekte oder andere große Vorhaben integriert.
  • Die SUP wird bei der Aufstellung bestimmter Pläne und Programme durchgeführt.

Die SUP setzt damit im Vergleich zur UVP wesentlich früher an, um umweltverträgliche Lösungen zu finden. Üblicherweise werden erst Pläne aufgestellt und später dann Einzelvorhaben im Geltungsbereich der Pläne zugelassen. Im Zulassungsverfahren stehen der Standort oder ungefähre räumliche Verlauf eines Vorhabens bereits mehr oder weniger fest. Deshalb ist es wichtig, auch bereits auf der vorgelagerten Planungsebene mithilfe der SUP die Umweltauswirkungen intensiv zu betrachten, um eine an der Umweltvorsorge orientierte räumliche Zuordnung von Nutzungen zu ermöglichen.

 

Grundprinzipien der Umweltprüfungen

Die Grundidee beider Prüfverfahren ist ähnlich: Die Umweltauswirkungen der Realisierung von größeren privaten oder öffentlichen Vorhaben oder von Plänen und Programmen der öffentlichen Hand werden frühzeitig ermittelt, beschrieben und bewertet.

Gegenstand der Umweltprüfungen sind die im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) genannten Schutzgüter: Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, ⁠Klima⁠, Luft, Landschaft, Boden, Fläche, Wasser, kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie die Wechselwirkung zwischen diesen Schutzgütern.

Im Verlauf der Umweltprüfung können Bürgerinnen und Bürger, andere Behörden, betroffene Gemeinden und Landkreise und weitere Gebietskörperschaften zu dem Vorhaben oder Plan und seinen Umweltauswirkungen Stellung beziehen. Dabei steht Ihnen insbesondere der ⁠UVP⁠-Bericht (bei der UVP) bzw. der Umweltbericht (bei der SUP) als Informationsquelle zur Verfügung.

Das Verfassen lesefreundlicher Dokumente für Umweltprüfungen will gelernt sein. Hier stellt das ⁠UBA⁠ für Fachleute Tipps für das Schreiben gut verständlicher Unterlagen zur Verfügung: UBA-Tipps für verständliche Dokumente in Umweltprüfungen | Umweltbundesamt

Bei der UVP für ein Vorhaben erstellt die zuständige Behörde unter Einbeziehung aller gesammelten Informationen, einschließlich der Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit und von Behörden, eine zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen und der notwendigen Maßnahmen zu ihrer Verringerung. Anschließend bewertet die für das Vorhaben zuständige Behörde die vorliegenden Informationen und berücksichtigt diese begründete Bewertung bei der Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens.

In einer SUP für einen Plan oder ein Programm überprüft die zuständige Behörde nach Abschluss der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung unter Berücksichtigung aller vorliegenden Informationen die Darstellungen und Bewertungen des Umweltberichts. Das Ergebnis dieser Überprüfung berücksichtigt die Behörde im parallel laufenden Verfahren zur Planaufstellung.

Eine grenzüberschreitende UVP oder SUP erfolgt, wenn ein geplantes Vorhaben oder die Realisierung eines zu prüfenden Plans potenzielle Auswirkungen auf die Umwelt in einem oder mehreren benachbarten Staaten hat.
In diesen Fällen werden die Umweltauswirkungen über Landesgrenzen hinweg ermittelt, beschrieben und bewertet und die Öffentlichkeit und die Behörden des Nachbarstaats werden beteiligt.

Ablauf einer UVP kurz erklärt in sechs Bildern

Das Bild zeigt eine Person, die den Plan für ein Bauvorhaben betrachtet. Im Hintergrund ist eine Landschaft zu sehen.

Bild 1: Wann wird eine UVP durchgeführt?
Wenn etwas gebaut wird, dann kann das unsere Umwelt negativ beeinflussen. Wird bei großen Projekten eine Genehmigung beantragt, sieht das Gesetz eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) vor.
Quelle: Umweltbundesamt / Maresch & Sturm

Das Bild zeigt einen Bauplan mit Gesetzbuch und einem Dokument welches ausgefüllt werden muss.

Bild 2: Was ist eine UVP?
Eine UVP ist der Teil eines Zulassungsverfahrens, im dem alle erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt noch vor der Umsetzung systematisch untersucht und bewertet werden.
Quelle: Umweltbundesamt / Maresch & Sturm

Das Bild zeigt die Schutzgüter einer UVP in Symbolen. Schutzgüter sind unter anderem Tiere, Klima, Menschen, Flora und Fauna.

Bild 3: Schutzgüter der UVP
In einer UVP wird beispielsweise überprüft, ob ein Vorhaben die Luftqualität belastet, ob Lärm entsteht, wie viel Fläche verbraucht wird und ob das Vorhaben schädlich für das Klima, Flora und Fauna oder uns Menschen ist.
Quelle: Umweltbundesamt / Maresch& Sturm

Das Bild zeigt verschiedene Veröffentlichungsmöglichkeiten wie Internetseite, Publikation ( Bericht), E-Mails.

Bild 4: Beteiligung der Öffentlichkeit und anderer Behörden
Die Ergebnisse werden in einem Bericht, dem sogenannten „UVP-Bericht“, zusammengefasst und veröffentlicht – gerade auch im Internet in den UVP-Portalen. Jetzt können Bürgerinnen und Bürger erkennen, ob sie vom Vorhaben betroffen sind, Einwendungen erheben und ihr Wissen einbringen. Auch andere Behörden werden beteiligt.
Quelle: Umweltbundesamt / Maresch & Sturm

Das Bild zeigt den UVP-Bericht und drumherum Pläne und Landschaften bei denen die bessere Entscheidung durch den Bericht getroffen werden kann.

Bild 5: Wirkung der UVP
Die UVP dient der Behörde so als Grundlage für eine bessere Entscheidung. So können negative Veränderungen unserer Umwelt frühzeitig erkannt, vermieden, verringert oder, wenn nicht anders möglich, ausgeglichen werden.
Quelle: Umweltbundesamt / Maresch & Sturm

Das Bild zeigt eine Person, die den Plan für ein Bauvorhaben betrachtet. Im Hintergrund ist eine Landschaft zu sehen. An der Seite sind 3 kleine Bilder mit dem UVP-Bericht, Klima und Landschaft zusehen.

Bild 6: Überwachung
Nach Abschluss des Zulassungsverfahrens überwacht die zuständige Behörde die Einhaltung der umweltbezogenen Bestimmungen des Zulassungsbescheids.
Quelle: Umweltbundesamt / Maresch & Sturm

Umweltprüfungen wirken!

Die Umweltprüfungen ⁠UVP⁠ und SUP leisten einen wichtigen Beitrag zur umweltbezogenen Verbesserung von Plänen/Programmen und Entscheidungen über die Zulassung von Vorhaben. Sie ermöglichen es der verfahrensführenden Behörde durch die systematische und frühzeitige Erfassung und Bewertung von Umweltauswirkungen – bevor sie entstehen – eine rechtssichere Entscheidung zu treffen und dabei die gesundheits- und umweltbezogenen Belange der Menschen und unserer Umwelt angemessen zu berücksichtigen. Das ⁠UBA⁠ hat die positive Wirkung der Umweltprüfungen untersuchen und evaluieren lassen. Fazit: Die Umweltprüfungen sind ein wirksames Instrument der Umweltvorsorge.

Hier gelangen Sie zu weiteren Informationen zur Wirkung der Umweltprüfungen: Evaluation SUP und UVP.

UVP-Portale erleichtern Zugang zu Unterlagen

Informationen und insbesondere Unterlagen für die Öffentlichkeit zu allen aktuellen Zulassungsverfahren mit ⁠UVP⁠ sind in Deutschland über die UVP-Portale des Bundes und der Länder im Internet zugänglich.

Das UVP-Portal des Bundes wird vom Umweltbundesamt betrieben. Alle Zulassungsbehörden des Bundes stellen zu den bei ihnen durchzuführenden Umweltverträglichkeitsprüfungen im Bundesportal Informationen für die Öffentlichkeit bereit. Zunehmend werden im Bundesportal auch Informationen zu den Strategischen Umweltprüfungen der Bundesebene vorgehalten. Darüber hinaus finden sich im Bundesportal Informationen zu allen „negativen Vorprüfungen“ der Bundesbehörden. Darunter versteht man die Entscheidung einer Behörde im Einzelfall keine UVP durchzuführen, weil eine kursorische Prüfung ergeben hat, dass keine oder nur geringfügige Umweltauswirkungen zu erwarten sind.

Die laufenden UVP-Informationen der Bundesländer sind über das gemeinsame Länder-Verbundportal abrufbar. Das Portal der Länder ist auch über das Bundesportal zugänglich. Zudem weist das Umweltprüfungsportal des Bundes den Weg in die UVP-Portale unserer Nachbarstaaten, weiterer Länder in Europa und darüber hinaus sowie zu den Umweltprüfungen internationaler Organisationen.

 

Forschungsvorhaben und Förderprojekte

Das ⁠UBA⁠ konzipiert und vergibt Forschungsvorhaben zu Umweltprüfungen. Daneben fördern wir mit dem Instrument der Verbändeförderung beispielgebende Projekte von Umweltverbänden und -vereinen in Deutschland. Zudem führen wir internationale Beratungshilfeprojekte in Mittel- und Osteuropa, dem Kaukasus und den Staaten Zentralasiens zum Thema Umweltprüfungen durch.  

Nähere Informationen finden sich in der Übersicht der Forschungsvorhaben und Förderprojekte zu Umweltprüfungen.

Weiterführende Informationen

 

Rechtsgrundlagen der Umweltprüfungen

  • Überblick zu den Rechtsgrundlagen von UVP und SUP

Leitfäden und Handreichungen

  • Leitfaden zur SUP 2010
  • Lesefreundliche Dokumente in Umweltprüfungen
  • Arbeitshilfen zu UVP und SUP (Überblick der UVP-Gesellschaft)

Weiterführende Links

  • Umweltprüfungen – BMUV
  • UVP-Portal des Bundes
  • UNECE zu grenzüberschreitenden Umweltprüfungen
Artikel:

Schlagworte:
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„Für Mensch und Umwelt“ ist der Leitspruch des ⁠UBA⁠ und bringt auf den Punkt, wofür wir da sind. In diesem Video geben wir Einblick in unsere Arbeit. 

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Quelladresse (zuletzt bearbeitet am 14.05.2025):https://www.umweltbundesamt.de/themen/nachhaltigkeit-strategien-internationales/umweltpruefungen