Liste der alternativen mikrobiologischen Nachweisverfahren

Die mikrobiologische Untersuchung des Trinkwassers erfolgt nach in der Trinkwasserverordnung angegebenen Verfahren. Stellt das UBA fest, dass andere Untersuchungsverfahren im Sinne der allgemein anerkannten Regeln der Technik zu mindestens gleichwertigen Untersuchungsergebnissen führen, so werden diese in einer Liste veröffentlicht und können an Stelle der angegebenen Verfahren angewendet werden.

Nach § 43 Absatz 2 der TrinkwV können für mikrobiologische Untersuchungen nach TrinkwV andere Nachweisverfahren als die in § 43 Absatz 1 bezeichneten Untersuchungs­verfahren (Referenzverfahren) angewendet werden, „wenn das Umweltbundesamt auf Antrag festgestellt hat, dass die damit erzielten Ergebnisse nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik gleichwertig und mindestens genauso zuverlässig sind wie die mit den Untersuchungsverfahren nach Absatz 1 ermittelten Ergebnisse“.

Die Verfahren für die Untersuchung der mikrobiologischen Beschaffenheit des Trinkwassers werden vom ⁠UBA⁠ nach § 43 Absatz 4 TrinkwV als Liste der zugelassenen Untersuchungsverfahren nach § 43 Absätze 1 bis 3 TrinkwV veröffentlicht. Die aktuelle Fassung der Liste wird gemäß der aktuell geltenden Fassung der Trinkwasserverordnung im Bundesgesundheitsblatt veröffentlicht. Zudem erfolgt die Veröffentlichung auf dieser Internetseite des ⁠UBA.

Der Nachweis der Gleichwertigkeit eines Verfahrens als Anspruch zur Aufnahme in die oben genannte Liste ist durch Vergleichsuntersuchungen nach DIN EN ISO 17994 zu erbringen. Ein entsprechender Antrag ist an das Umweltbundesamt zu richten. Das Umweltbundesamt überprüft dann, ob die Kriterien der Gleichwertigkeit erfüllt sind und das Nachweisverfahren in die Liste der alternativen Verfahren aufgenommen werden kann.

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Schlagworte:
 Trinkwasserverordnung 2001  Hygieneanforderung  Gewässergüte  Mikrobiologische Analyse