zum Vergrößern anklickenUmweltzonen in Deutschland sind eine von verschiedenen Luftreinhaltemaßnahmen. Quelle: Denis Junker/Fotolia.com
Umweltzonen sind eines von mehreren Instrumenten zur Verbesserung der Luftqualität in Ballungsräumen. Da die aktuell einzuhaltenden Luftqualitätsgrenzwerte mittlerweile an allen Messstationen in Deutschland unterschritten werden, heben immer mehr Städte und Kommunen ihre Umweltzonen auf. Ab 2030 sind deutlich strengere Luftqualitätsgrenzwerte einzuhalten, so dass sie an Relevanz gewinnen könnten.
Umweltzonen (engl. low-emission zones) sind Gebiete, in denen nur Fahrzeuge fahren dürfen, die bestimmte Abgasstandards einhalten. Ziel einer Umweltzone ist es, durch den Ausschluss von älteren, stark-emittierenden Fahrzeugen die Luftqualität in Städten und Ballungsräumen zu verbessern und die gesundheitliche Belastung der Bevölkerung zu reduzieren.
2. Umweltzonen in Deutschland
In Deutschland wurden in den letzten Jahrzehnten besonders in innerstädtischen, verkehrsreichen Gebieten die europaweit geltenden Grenzwerte für Feinstaub (PM10) und Stickstoffdioxid (NO2) regelmäßig überschritten. Deshalb wurden seit 2008 in vielen deutschen Städten schrittweise Umweltzonen eingeführt. Der Fokus der Umweltzonen lag dabei vor allem auf der Minderung der Feinstaubbelastung in Städten und Ballungsräumen.
Die rechtliche Grundlage für die Umweltzonen in Deutschland bildet die 35. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (35. BImSchV, auch Kennzeichnungs- oder Umweltplaketten-Verordnung). Diese Verordnung regelt die Zuordnung eines Fahrzeugs zu einer von vier Schadstoffgruppen. Maßgeblich für die Zuordnung in eine Schadstoffgruppe ist der Emissionsschlüssel, der in den Fahrzeugpapieren angegeben ist.
Fahrzeuge erhalten in Deutschland eine Umweltplakette in einer von drei Farben, die je nach Emissionsklasse des Fahrzeugs vergeben wird. Die Plaketten sind gut sichtbar an der Windschutzscheibe der Fahrzeuge anzubringen. Nur Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 1 erhalten keine Plakette. Eine Übersicht der Plakettenarten und deren Anforderungen zeigt die untenstehende Abbildung.
Seit 2012 dürfen nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette in den bestehenden Umweltzonen in Deutschland fahren. Dabei gelten die Plaketten in jeder Umweltzone in Deutschland und nicht nur in einer Stadt.
Von der Umweltzonenregelung sind nur Pkw, Lkw und Busse betroffen. Ausgenommen sind nach Anhang 3 der 35. BImSchV Motorräder und 3-rädrige Kraftfahrzeuge, Arbeitsmaschinen, land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen, mobile Maschinen/Geräte, Oldtimer, Behinderten-Kraftfahrzeuge sowie Kraftfahrzeuge, die mit Sonderrechten unterwegs sind. Derzeit erarbeitet die Bundesregierung eine Ausnahmeregelung für E-Fahrzeuge. Es können zudem auf Antrag Ausnahmegenehmigungen für einzelne Fahrzeuge erteilt werden (die Regelung erfolgt durch die örtlich zuständigen Zulassungsbehörden).
Das Fahren ohne Plakette oder Ausnahmegenehmigung in einer Umweltzone ist eine Ordnungswidrigkeit und wird aktuell mit 100 Euro Bußgeld geahndet.
Übersicht der Plakettenarten und deren Anforderungen Quelle: Umweltbundesamt
3. Was haben die Umweltzonen bewirkt?
Die Umweltzonen in Deutschland haben eine beschleunigte Erneuerung der Fahrzeugflotte angestoßen. Besonders die Fahrleistungen älterer Diesel-Pkw konnten in den Umweltzonen und in benachbarten Regionen reduziert werden, was eine Verbesserung der Luftqualität zur Folge hatte.
In Städten mit Umweltzone sank die Feinstaubbelastung, insbesondere bei den sehr kleinen Partikeln messbar (siehe zum Beispiel Auswertung für die Umweltzone Leipzig von 2017). Die geltenden Luftqualitätsgrenzwerte für Feinstaub wurden häufiger eingehalten, und die Zahl der Tage mit Grenzwertüberschreitungen nahm ab.
Besonders durch den Rückgang älterer Dieselfahrzeuge sank auch die Stickstoffdioxidbelastung (NO2). Der Effekt war je nach Stadt unterschiedlich stark, in vielen Fällen aber signifikant.
Durch den Rückgang der Luftschadstoffbelastung in vielen Städten konnten die durch Feinstaub und andere Luftschadstoffe verursachten gesundheitlichen Belastungen wie Atemwegs- und Herz-Kreislauf-Erkrankungen gemindert werden.
Bei der Bewertung ist zu beachten, dass eine Umweltzone immer auch mit anderen Luftreinhaltemaßnahmen und der fortlaufenden Flottenerneuerung zusammenwirkt.
4. Sind die Umweltzonen in Deutschland heute noch wirksam?
Da derzeit über 90 Prozent der Fahrzeuge die Abgasstandards für eine grüne Plakette erfüllen, erzielen die Umweltzonen mit ihren derzeitigen Kriterien kaum noch Wirkung. Zudem konnten im Jahr 2024 erstmals an allen deutschen Messstationen alle geltenden Luftqualitätsgrenzwerte eingehalten werden. Viele deutsche Städte haben ihre Umweltzone deshalb schon aufgehoben. Derzeit gibt es in Deutschland noch 35 Umweltzonen.
Allerdings sind ab dem Jahr 2030 die deutlich strengeren Luftqualitätsgrenzwerte der neuen EU-Luftqualitätsrichtlinie 2024/2881 einzuhalten. U. a. halbieren sich die Jahresgrenzwerte für Feinstaub (PM10) und für Stickstoffdioxid (beide von 40 µg/m3 auf 20 µg/m3). Auch für die besonders gesundheitsschädlichen kleineren Partikel (PM2,5) sind in der neuen Richtlinie deutlich schärfere Grenzwerte festgelegt (10 µg/m3 im Jahresmittel statt vorher 25 µg/m3). Zur Einhaltung der strengeren Luftqualitätsgrenzwerte ab 2030 können weitere Maßnahmen in Städten und Kommunen notwendig werden. Auch die Umweltzone ist ein Instrument, das dann wieder relevant werden könnte.
5. Wie lassen sich Umweltzonen weiterentwickeln?
Um die Umweltzone als wirksames Instrument der Luftreinhaltung beizubehalten, ist eine Weiterentwicklung nötig. Denkbar wäre eine Ausweitung der Umweltzonenregelung auf weitere Quellgruppen, die einen deutlichen Beitrag zur lokalen Belastung liefern, oder eine Beschränkung der Ausnahmeregelungen. Zur unbürokratischen Überprüfung der Einfahrberechtigung von Fahrzeugen in eine Umweltzone könnten statt des Plakettensystems alternative, zeitgemäßere Verfahren zum Einsatz kommen.
Grundsätzlich ist es immer notwendig, die Umweltzone im Zusammenhang mit anderen Regelungen und Maßnahmen zu betrachten bzw. sie in ein Gesamtkonzept zur Minderung der Luftbelastung einzubetten. Generell könnte auch eine verstärkte Nutzung und weiterer Ausbau des ÖPNV sowie emissionsarmer Verkehrsmittel zu einem Rückgang des motorisierten Individualverkehrs führen und die innerstädtische Luftschadstoffbelastung weiter senken.
„Für Mensch und Umwelt“ ist der Leitspruch des UBA und bringt auf den Punkt, wofür wir da sind. In diesem Video geben wir Einblick in unsere Arbeit.
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