Systematisches Umweltmanagement mit EMAS
Umweltmanagement ist der Teil des Managements, der sich mit den Umweltaspekten und umweltbezogenen Risiken einer Organisation beschäftigt. Im Rahmen des Umweltmanagementsystems werden Umweltaspekte systematisch für alle Tätigkeiten, Produkte und Dienstleistungen erfasst und in die betrieblichen Strukturen und Verfahrensweisen einbezogen. Hierzu werden Umweltleitlinien bzw. die „Umweltpolitik“ einer Organisation verabschiedet, Ziele vereinbart und die zu deren Erreichung erforderlichen Maßnahmen getroffen.
Das europäische EMAS-System hat sich als effektives Instrument des Umweltmanagements in vielen Unternehmen und Institutionen bewährt. Die aktuelle Rechtsgrundlage ist die Verordnung (EG) Nr. 1221/2009, die zuletzt durch die Verordnung (EU) 2017/1505 (Anhänge I, II und III) und Verordnung (EU) Nr. 2018/2026 (Anhang IV) novelliert wurde. Stand Oktober 2023 waren in Deutschland 1.100 Organisationen an 2.339 Standorten gemäß EMAS registriert. Rund eine Million Beschäftigte arbeiten in EMAS-registrierten Organisationen (Stand Oktober 2023). Im November 2023 erfüllten EU-weit 4.053 Organisationen an 12.745 Standorten die strengen EMAS-Anforderungen (s. Daten zur Umwelt: Umwelt- und Energiemanagementsysteme).
Bestandteil eines Umweltmanagementsystems nach EMAS sind die Anforderungen der internationalen Umweltmanagementnorm ISO 14001. EMAS richtet den Fokus darüber hinaus vor allem auf messbare Verbesserungen, Transparenz nach innen und außen sowie Rechtssicherheit. Durch die Einführung von EMAS soll die Umweltleistung kontinuierlich verbessert werden, etwa durch eine Steigerung der Energie- oder Materialeffizienz und eine Verringerung der Emissionen, Abwässer oder Abfälle am Standort. Neben solchen „direkten″ Umweltaspekten werden auch die „indirekten″ Umweltaspekte, zum Beispiel die Umweltverträglichkeit der Produkte und Dienstleistungen, die Beschaffung und die Lieferkette, das Verhalten von Unterauftragnehmern oder die Arbeitswege der Beschäftigten erfasst und bewertet.
EMAS-Organisationen führen einen offenen Dialog über Umweltfragen, indem sie eine Umwelterklärung veröffentlichen und jährlich aktualisieren. In dieser berichten sie über alle relevanten Umweltauswirkungen sowie darüber, inwieweit sie ihre selbst gesteckten Umweltziele erreicht haben. Sie beteiligen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und binden sie in den Prozess der kontinuierlichen Verbesserung ein.
Darüber hinaus weisen EMAS-Organisationen nach, dass sie alle geltenden Umweltvorschriften kennen und einhalten. Dies geschieht zum einen durch sogenannte interne – d.h. durch eigene Beschäftigte durchgeführte – Audits. Zum anderen überprüft ein unabhängiger, für die betreffende Branche zugelassener Umweltgutachter, ob das Umweltmanagementsystem der Organisation den Anforderungen der EMAS-Verordnung entspricht, sowie ob alle Umweltrechtsvorschriften erfüllt werden. Daneben validiert der Umweltgutachter die Umwelterklärung der Organisation, d.h. er erklärt die darin getroffenen Aussagen für gültig und zutreffend. Dieses Zusammenwirken von internen Verfahren und externen Validierungen stellt sicher, dass die EMAS-Anforderungen eingehalten und die veröffentlichten Informationen angemessen und korrekt sind.
Nach der Validierung durch den EMAS-Umweltgutachter kann sich die Organisation mit ihren überprüften Standorten bei den Industrie- und Handelskammern oder Handwerkskammern in das nationale EMAS-Register eintragen lassen. Die Eintragung in das EMAS-Register erfolgt erst, nachdem die für die Standorte der Organisation zuständigen kommunalen Umweltbehörden überprüfen konnten, dass kein Verstoß gegen Umweltvorschriften vorliegt. Erst nach Abschluss dieses Verfahrens ist die Organisation berechtigt, an den registrierten Standorten mit dem „EMAS-Logo“ zu werben.