Die Rotterdam-Konvention

Ein Containerschiffzum Vergrößern anklicken
Das Rotterdam Übereinkommen regelt den intern. Handel mit bestimmten gefährlichen Chemikalien
Quelle: VanderWolf Images / Adobe

Die Rotterdam-Konvention regelt den internationalen Handel mit bestimmten gefährlichen Chemikalien und Pestiziden. Danach dürfen diese Stoffe nur dann in ein bestimmtes Land eingeführt werden, wenn dieses Land vorab über die Gefahren informiert wurde und eine Zustimmung erteilt hat («Prior Informed Consent»). Über 160 Staaten haben die Rotterdam-Konvention bisher ratifiziert.

Das Rotterdamer Übereinkommen heißt vollständig Rotterdam Convention on the Prior Informed Consent Procedure for Certain Hazardous Chemicals and Pesticides in International Trade. Es handelt sich um einen völkerrechtlichen Vertrag zur Chemikaliensicherheit im internationalen Handel mit gefährlichen Chemikalien. Das Übereinkommen wurde im September 1998 beschlossen und trat am 24. Februar 2004 in Kraft. Deutschland hat das Übereinkommen 2001 ratifiziert.

Laut Rotterdam-Konvention müssen die Exportländer die Importländer informieren, wenn sie gefährliche Chemikalien dort einführen wollen. Das Empfängerland muss der Einfuhr zustimmen. Die betroffenen Chemikalien, darunter viele ⁠Pestizide⁠, sind in den Anhängen der Konvention aufgelistet. Dieses Verfahren heißt „Prior Informed Consent“. Deshalb wird das Rotterdamer Übereinkommen oft auch als PIC-Konvention bezeichnet. Sollte ein Land keine Einfuhrzustimmung erteilen, so verpflichtet es sich auch, die betreffende Chemikalie nicht im eigenen Land für den Inlandsverbrauch herzustellen und diese auch nicht von anderen Quellen (z.B. Nicht-Vertragsparteien) zu importieren.

Die Verordnung (EU) Nr. 649/2012 („PIC-Verordnung“) setzt das Rotterdamer Übereinkommen in der Europäischen Union um, d.h. die PIC-Verordnung regelt die Ein- und Ausfuhr gefährlicher Chemikalien in bzw. aus der EU. Die Bundesstelle für Chemikalien (BfC) der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) ist die für die Durchführung der Verordnung zuständige Behörde in Deutschland, die sogenannte Designated National Authority (DNA). Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) wiederum tritt als gemeinsame Behörde der Europäischen Union gegenüber Drittländern auf und unterhält eine Datenbank mit den Notifizierungen und den erteilten Zustimmungen.

Im Verfahren zur Aufnahme neuer Chemikalien in die Anhänge des Übereinkommens, unterstützt das Umweltbundesamt andere Behörden insbesondere mit seiner Expertise zur Einstufung umweltgefährlicher Eigenschaften der Stoffe.

Das Basler, das Rotterdamer und das Stockholmer Übereinkommen sind multilaterale Umweltabkommen (multilateral environmental agreements - MEAs), die das gemeinsame Ziel verfolgen, die menschliche Gesundheit und die Umwelt vor gefährlichen Chemikalien und Abfällen zu schützen. Um die Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen diesen drei Übereinkommen zu verbessern, wurde ein Synergieprozess initiiert. Er zielt darauf ab, die Umsetzung der drei Übereinkommen auf nationaler, regionaler und globaler Ebene zu stärken (z.B. durch Verringerung des Verwaltungsaufwandes und effektive Nutzung von Ressourcen auf allen Ebenen) während gleichzeitig die rechtliche Autonomie der drei Umweltabkommen gewahrt bleibt.

Eine Auflistung der dem PIC-Verfahren unterliegenden Chemikalien, der derzeitige Status der Ratifizierung und weitere aktuelle Informationen sind auf der Webseite des gemeinsamen BRS-Sekretariats verfügbar.