Die Industrieemissionsrichtlinie (IE-Richtlinie) bildet EU-weit die Grundlage für die Genehmigung, den Betrieb, die Überwachung sowie die Stilllegung besonders umweltrelevanter Industrieanlagen. Sie wurde unter dem Namen Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24.11.2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) veröffentlicht und 2024 in Form einer Änderungsrichtlinie (Richtlinie 2024/1785/EU) revidiert. Die IE-Richtlinie ist Nachfolgerin der Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung (IVU-Richtlinie) von 1996 und sechs weiterer Sektor-Richtlinien (zu Großfeuerungsanlagen, Abfallverbrennung, Verwendung von Lösemitteln und Herstellung von Titandioxid).
Mit der IE-Richtlinie wird das Leitbild der nachhaltigen Produktion weiterentwickelt. Ziel ist es, ein hohes Schutzniveau für die Umwelt insgesamt zu erreichen. Dazu dient der integrative Ansatz: Es müssen neben den Schadstoffemissionen in die verschiedenen Medien, auch weitere Aspekte des Produktionsprozesses berücksichtigt werden, um den Verbrauch an Ressourcen und Energie und sonstige Umweltbelastungen während des Betriebs und nach der Stilllegung einer Industrieanlage zu verringern. Zusätzlich soll die IE-Richtlinie Innovationen fördern und damit der industriellen Transformation hin zu einer klimaneutralen Industrie Vorschub verleihen sowie zu einer Verminderung von Unfällen beitragen. Vom Regelungsregime der IE-Richtlinie werden ca. 55.000 Industrieanlagen in Europa erfasst, darunter ca. 13.000 in Deutschland. Dabei werden besonders emissionsreiche Industriezweige wie die chemische Industrie, Feuerungsanlagen, Nahrungsmittelindustrie, rohstoffverarbeitende Industrie (Mineralische Rohstoffe, Eisen- und Nichteisenmetalle, Holz), Abfallbehandlung und -verbrennung und die Textil- und Lederindustrie berücksichtigt. Die Auswahl der Industriezweige und deren Anlagengröße ist mit der 4. BImSchV (Bundesimmissionsschutzverordnung) über genehmigungspflichtige Anlagen harmonisiert und dort mit E gekennzeichnet.
Die IE-Richtlinie ist die wichtigste europäische Regelungsgrundlage für die Zulassung und den Betrieb von Industrieanlagen. Sie verfolgt insbesondere das Ziel, Umweltstandards in Europa anzugleichen und dadurch gerechtere Wettbewerbsbedingungen zu schaffen. Eine der wesentlichen Weiterentwicklungen gegenüber der IVU-Richtlinie ist die Stärkung der BVT-Merkblätter , welche Regelungen über die besten verfügbaren Techniken in den Bereichen der besonders umweltrelevanten Industrieanlagen enthalten und die in einem Informationsaustausch gemäß Art. 13 IE-Richtlinie, im sogenannten Sevilla-Prozess, erarbeitet werden. Ein Kapitel der BVT-Merkblätter sind die sogenannten BVT-Schlussfolgerungen, die für alle Mitgliedsstaaten verbindlich sind und entweder direkt angewendet oder in nationales Recht umgesetzt werden müssen.