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Wasser, Trinkwasser und Gewässerschutz

Nitratgehalt im Grundwasser

Letzte Änderung: 15.09.2005

Grundwasser hat wichtige ökologische und wasserwirtschaftliche Funktionen, die durch anthropogen bedingte Verunreinigungen gestört werden können.

Grundwasservorkommen unter land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen sind häufig hohen Belastungen ausgesetzt, die durch die intensive Bodennutzung verursacht werden. Gleichzeitig werden rund 74% des Trinkwasseraufkommens in Deutschland aus dem Grundwasser entnommen. Daraus resultiert zum einen ein wirtschaftlicher Nutzungskonflikt, aber auch ein Interessenskonflikt mit den Anforderungen des Gewässerschutzes. Hauptproblem sind aus Sicht des Gewässerschutzes diffuse Nährstoffeinträge aus stickstoffhaltigen Düngemitteln, die häufig nicht standort- und nutzungsgerecht ausgebracht werden. Ein Maßstab für die Höhe der Belastungen sind bilanzierte Nährstoffüberschüsse. So weist die Flächenbilanz für das Jahr 2002 einen Stickstoffüberschuss von ca. 80 kg N/ ha aus.

Die überschüssigen Stickstoffverbindungen verlagern sich durch verschiedene Prozesse in die Gewässer. Der Eintragspfad in und über das Grundwasser ist dabei der bedeutendste. Die Belastung von Oberflächengewässern reichert sich zu ca. 56% über das Grundwasser an. Hohe Stickstofffrachten, die in den Meeren und Küstengewässern beobachtet werden, sind ebenfalls hauptsächlich auf unter- und überirdischen Wasserabfluss von landwirtschaftlichen Nutzflächen zurückzuführen.

Ein Indikator für das Überangebot an Stickstoff ist Nitrat, das als leichtlösliche, mobile Verbindung in allen Gewässern nachgewiesen werden kann. Nicht nur in Deutschland auch in anderen europäischen Ländern, führen überhöhte Nitrateinträge zur einer nachweislichen Minderung der Gewässerqualität.

Zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigungen wurde deshalb im Jahre 1991 die EG-Nitratrichtlinie (91/676/EWG) verabschiedet, die die Einhaltung der guten fachlichen Praxis rechtsverbindlich festschreibt und die Durchführung weitergehender Reduktionsmaßnahmen im Rahmen von Aktionsprogrammen für ausgewiesene gefährdete Gebiete verlangt.

Nach Artikel 3 (5) der Nitratrichtlinie sind die Mitgliedsstaaten von der Verpflichtung, bestimmte gefährdete Gebiete auszuweisen, befreit, wenn sie die Aktionsprogramme im gesamten Staatsgebiet durchführen. Deutschland hat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und mit der Düngeverordnung, welche die Nitratrichtlinie in nationales Recht umsetzt, ein Aktionsprogramm für die gesamte landwirtschaftlich genutzte Fläche erlassen.

Um die Wirksamkeit der Aktionsprogramme beurteilen zu können, werden Überwachungs- und Monitorringprogramme mit verschiedenen Messnetzen für Oberflächen -, Grund-, und Küstengewässer durchgeführt.

Alle vier Jahre werden diese Messergebnisse im sogenannten „Nitratbericht” bewertet und der Europäischen Kommission berichtet.

Seit Mitte 2004 liegt nunmehr der dritte Bericht über die Umsetzung der Nitratrichtlinie vor, der die Auswirkungen des Aktionsprogramms und auch von Maßnahmen, die über die Düngeverordnung hinausgehen, beschreibt.

Die Ergebnisse zeigen ein differenziertes Bild sowohl bei der Umsetzung der Monitorringprogramme als auch bei der Bewertung der Belastungssituation in Oberflächen- und Küstengewässern und in Grundwasservorkommen.

In Deutschland obliegt die Überwachung und Kontrolle der Grundwasserqualität den einzelnen Bundesländern, welche auf Landesebene entsprechende Messnetze eingerichtet haben.

Gemäß der Nitratrichtlinie müssen zur Gewässerbeurteilung die Nitratgehalte ausgewählter Messstellen, an denen der Grad der Verunreinigung aus landwirtschaftlichen Quellen festgestellt werden kann, herangezogen werden. Dazu wurde bereits im Jahr 1995 das „EU-Nitratmessnetz” etabliert, welches über 180 Grundwassermessstellen aus dem Zuständigkeitsbereich der Bundesländer für eine deutschlandweite Auswertung zusammenfasst. Die Messstellen dieses Belastungsmessnetzes wurden nach folgenden Kriterien ausgewählt:

Der aktuelle Bericht bewertet Nitratdaten für die Jahre 2000 - 20002 und vergleicht diese Ergebnisse mit der Situation in früheren Überwachungszeiträumen. Maßgeblich sind die sogenannten „common points”, das sind 181 Messstellen von denen Analysedaten für alle drei Berichtsphasen ( 1992 - 1994; 1996 - 1998; 2000 - 2002) vorliegen.

Ein Blick auf die Häufigkeitsverteilungen in Abbildung 1 zeigt, dass in allen Zeiträumen an mehr als der Hälfte aller Messstellen Konzentrationen oberhalb des Trinkwassergrenzwertes von 50mg /l Nitrat festgestellt wurden. Auch wenn aktuell die Anzahl höher belasteter Messstellen gegenüber der Nitratbelastung vor dem ersten Aktionsprogramm (Überwachungszeitraum 1992 – 1994) um 4,4% zurückgegangen ist, ist dies ein Hinweis auf anhaltende Grundwasserverunreinigungen im landwirtschaftlichen Einzugsbereich. Andererseits nahm die Anzahl der Messstellen , die Konzentrationen von weniger als 25 mg/l Nitrat aufweisen kontinuierlich um insgesamt 4,9% zu.

Zur vergrößerten Darstellung der Abbildung (PDF-Datei), bitte die folgende Grafik anklicken:

Häufigkeitsverteilungen der mittleren Nitratgehalte

Neben der beobachteten Belastungssituation ist auch die Veränderung in der zeitlichen Entwicklung, also abnehmende oder zunehmende Konzentration jeder einzelnen Messstelle, von Interesse.

Die Karte in Abbildung 2 zeigt die räumliche Verteilung aller 181 Messstellen, ihre mittleren Nitratgehalte in der jüngsten Überwachensperiode und die Tendenz der Veränderung im Vergleich zum ersten Überwachungszeitraum. Bei über 50 % der Messstellen ist dabei eine abnehmende, bei etwas über 30% sogar eine stark abnehmende Tendenz von über 10 mg/l zu verzeichnen. Jedoch ist auch zu erkennen, dass bei rund einem Drittel aller Messstellen eine ansteigende Tendenz beobachtet werden kann, bei einem Sechstel der Messstellen immer noch eine stark steigende Tendenz mit einer Zunahme von über 10 mg/l .

Übertragen auf die absolute Anzahl ergibt sich ein Verhältnis von Messstellen mit abnehmenden zu steigenden Nitratgehalten von 99 : 59.

Abbildung 2: Mittlere Nitratgehalte 2000 - 2002 und Veränderung gegenüber 1992 - 1994

[Erläuterung zur Grafik]

Abbildung 2: Mittlere Nitratgehalte 2000 - 2002 und Veränderung gegenüber 1992 - 1994

Die Wirksamkeit der Aktionsprogramme kann verschiedenen medienbezogenen Kriterien beurteilt werden.
Bezogen auf die Fläche ist der Rückgang der Nitratüberschüsse im Boden von 129 kg/ha N im Jahr 1990 auf ca. 80 kg/ha N im Jahr 2002 durchaus positiv zu bewerten.
Es bleibt jedoch festzustellen, dass sich diese Entwicklung noch nicht nachhaltig auf das Grundwasser ausgewirkt hat. Nach wie vor weisen Messstellen mit landwirtschaftlichem Bezug erhöhte Nitratgehalte auf, einzelnen Messstellen mit abnehmenden Konzentrationen stehen Messstellen mit steigenden Werten gegenüber.
Eine Trendwende bei der Gewässerbelastung ist also noch nicht in Sicht. Ungeachtet der natürlichen Eintragbedingungen und der langen Verweilzeiten von Nitrat in Boden und Grundwasser sind weitergehende Maßnahmen zur Reduzierung landwirtschaftlicher Nitratemissionen erforderlich.

Der vollständige Nitratbericht ist unter dem Titel „Bericht der Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 10 der Richtlinie 91/676/EWG des Rates vom 12. Dezember 1991 zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigungen durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen” auf der Homepage des Bundesumweltministeriums unter http://www.bmu.de/gewaesserschutz/doc/6535.php zum Herunterladen verfügbar.
Für das Jahr 2005 wird der zusammenfassende europäische Nitratbericht der Europäischen Kommission erwartet.

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