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Wasser, Trinkwasser und Gewässerschutz

Schutz der Meere

Letzte Änderung: 10.08.2010

Internationales Übereinkommen zur Überwachung und Behandlung von Ballastwasser und Sedimenten von Schiffen (Ballastwasser-Übereinkommen)

Ballastwasser wird von Schiffen zur Stabilisierung beim Lade- oder Löschvorgang aus dem umgebenden Wasser aufgenommen und mit ihm Organismen, wie kleine Pilze, Bakterien, Algen, Plankton, Muscheln und kleine Fische, die dann in anderen Meeresregionen freigesetzt werden sobald das Schiff wieder be- oder entladen wird. Die Einschleppung fremder Arten ist eines der größten Probleme der Meeresumwelt. So verbreiten sich in Nord- und Ostsee bereits Arten wie die Amerikanische Schwertmuschel, die Rippenqualle Mnemiopsis leydii sowie der Schiffsbohrwurm und beeinflussen das Ökosystem. Vor allem letzterer richtet große Schäden an, da er heimische Hölzer zerfrisst.

Daher hat die Internationale Schiffsorganisation (IMO) im Februar 2004 das Internationale Übereinkommen zur Überwachung und Behandlung von Ballastwasser und Sedimenten von Schiffen verabschiedet. Die Konvention schreibt ab 2009, spätestens aber bis 2016, für jedes Schiff ein Ballastwasser-Management vor, das auf den bisher üblichen unkontrollierten Wasseraustausch verzichtet. Ballastwasser muss stattdessen vor seiner Abgabe ins Meer an Bord behandelt werden, so dass ein in der Konvention festgelegter Standard erreicht wird. Zum Zeitpunkt der Verabschiedung des Übereinkommens gab es allerdings noch keine geeignete technische Lösung zur Behandlung von Ballastwasser. Mittlerweile wird weltweit an zuverlässigen Ballastwasserbehandlungsanlagen gearbeitet. Die norddeutsche HAMANN-AG und die Evonik Degussa GmbH entwickelten das weltweit erste System, das von dem Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) genehmigt wurde.

Das Ballastwasser-Übereinkommen tritt 12 Monate nach der Ratifizierung durch 30 Staaten, deren Handelsflotten insgesamt mindestens 35 Prozent des Bruttoraumgehalts der Handelsflotte der Welt ausmachen, in Kraft.

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