Politischer Rahmen und gesetzliche Anforderungen
Der Klimaschutzbericht 2009 der Landesregierung benennt erstmals Handlungsfelder für Schleswig-Holstein, die besonders vom Klimawandel betroffen sein werden. Dazu zählen die Biologische Vielfalt, die Wasserwirtschaft, der Küstenschutz, die Land- und Forstwirtschaft, sowie der Tourismus und der Verkehr.
Die im Jahr 2017 erschienene Broschüre „Anpassung an den Klimawandel – Fahrplan für Schleswig-Holstein“ greift diese Handlungsfelder auf und beschreibt Maßnahmen und Wege, wie die Anpassung an die Folgen des Klimawandels in den für das Land besonders relevanten Handlungsfeldern umgesetzt werden könnte.
Seit Sommer 2023 wird eine Anpassungsstrategie mit konkreten Handlungszielen und Maßnahmen zur Klimaanpassung für Schleswig-Holstein entwickelt. Am Strategieerarbeitungsprozess wurde auch ein Klimaanpassungs-Expertinnen- und Expertennetzwerk mit knapp 30 Vertretenden aus Wirtschaft, Wissenschaft, Verwaltung und Zivilgesellschaft beteiligt.
Im Landesplanungsgesetz Schleswig-Holstein vom 27.1.2014 wurde in Paragraph 5 erstmals festgeschrieben, dass bei der regionalen und überregionalen Landschaftsplanung die räumlichen Erfordernisse des Klimaschutzes und die Anpassung an den Klimawandel bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen zu berücksichtigen sind.
Das im Dezember 2021 novellierte Energiewende- und Klimaschutzgesetz Schleswig-Holstein (EWKG) enthält neben Regelungen zum Klimaschutz auch eine Vorgabe zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels. So ist in Paragraph 15 die Erarbeitung einer Strategie zur Anpassung an den Klimawandel und die Umsetzung entsprechender Maßnahmen festgelegt. Aufgrund gesetzlicher Neuregelungen auf Bundesebene wie dem 2024 in Kraft tretenden Bundes-Klimaanpassungsgesetz (KAnG) wurden auch auf Landesebene Gesetzesanpassungen erforderlich. Vor diesem Hintergrund beschloss die Landesregierung von Schleswig-Holstein schon im Juni 2024 den Gesetzesentwurf zur zweiten Novelle des EWKG. Relevant für die Klimaanpassung sind insbesondere neue Regelungen für die Kreise und Kommunen Schleswig-Holsteins. So soll die Novelle unter anderem regeln, dass alle Kreise und kreisfreien Städte in Schleswig-Holstein bis 2029 eigene auf Klimarisikoanalysen oder vergleichbaren Entscheidungsgrundlagen basierende Klimaanpassungsstrategien erstellen müssen. Mit Darstellungen der Handlungsfelder und Maßnahmenkatalogen auf Kreisebene soll eine Grundlage für die erfolgreiche Umsetzung von Anpassungsmaßnahmen auf kommunaler Ebene gelegt werden. Gleichzeitig soll mit dem Gesetzesentwurf auch eine Grundlage zur Erfüllung der vom Bund auferlegten Berichtspflichten geschaffen werden. Das novellierte EWKG soll im ersten Quartal 2025 in Kraft treten.