Luftreinhaltung in der EU

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In den Staaten der Europäischen Union existiert ein einheitliches Recht zur Beurteilung und Kontrolle der Luftqualität. Die Grundlage bildet die Richtlinie (EU) 2024/2881 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 23. Oktober 2024 über Luftqualität und saubere Luft für Europa (Luftqualitätsrichtlinie (EU) 2024/2881).

Die Luftreinhaltung in der EU bezogen auf die Außenluft fußt auf drei Säulen:

  1. Emissionsgrenzwerte für einzelne Emissionsquellen wie Verkehr oder Industrie

  2. Emissionsreduktionsverpflichtungen der nationalen Emissionen (siehe Artikel zur Richtlinie über die Reduktion der nationalen Emissionen bestimmter Luftschadstoffe (EU) 2016/2284)

  3. Luftqualitätsgrenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit (siehe Artikel zur neuen Luftqualitätsrichtlinie (EU) 2024/2881)

Darüber hinaus gibt es weitere Zielwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt sowie definierte Belastungsgrenzen von Land-Ökosystemen gegenüber Stoffeinträgen aus der Luft. Auch Bausubstanz soll vor Schadeinwirkungen durch Luftschadstoffe geschützt werden.

Für die Luftqualität in Innenräumen gibt es weitere relevante Regelungen.

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