Emissionshandel: Zuteilungsverfahren für zweite Handelsperiode abgeschlossen

1.625 Anlagen erhalten unentgeltliche Emissionsberechtigungen

Im Zuteilungsverfahren für die zweite Handelsperiode des Emissionshandels (2008-2012) teilt die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt 1.625 Anlagen Zertifikate zu. In der ersten Handelsperiode 2005-2007 gab es noch 1.849 Teilnehmer am Emissionshandel. Die Zahl verringerte sich, weil Unternehmen Anlagen zusammen- oder stilllegten und kleine Anlagen – wie aus der Keramikindustrie – aus dem Emissionshandel herausgenommen wurden. Das Gesamtbudget liegt bei rund 452 Millionen Tonnen Kohlendioxid (CO2) pro Jahr. Die Zuteilung der unentgeltlichen Emissionsberechtigungen fällt im Ergebnis der gesetzlichen Regelungen des Zuteilungsgesetzes 2012 (ZuG 2012) sehr differenziert aus: Anlagen unter 25.000 Tonnen Jahresemissionen CO2 sind völlig von einer Kürzung befreit. Industrieanlagen unterliegen moderaten Kürzungen von 1,25 Prozent, Anlagen der Energiewirtschaft erhalten dagegen anlagenspezifisch sehr unterschiedliche Zuteilungen; die gesetzlichen Kürzungen fallen unterschiedlich aus.

Im Gesamtbudget von exakt 451,86 Millionen Emissionsberechtigungen pro Jahr sind enthalten: eine Reserve von 23 Millionen Berechtigungen sowie 40 Millionen Emissionsberechtigungen pro Jahr, die die Bundesregierung am Markt verkaufen wird. 29 Anlagen unterliegen erstmals ab 2008 dem Emissionshandel; deren zugeteiltes Budget liegt bei 9,79 Millionen Emissionsberechtigungen pro Jahr, sodass das für diese Anlagenkategorie vorgesehene Budget von maximal 11 Millionen Emissionsberechtigungen nicht ausgeschöpft ist.

Im Einzelnen: Die mehrfachen gesetzlichen Kürzungen bei Anlagen der Energiewirtschaft wirken sich in der Zuteilung wie folgt aus: Erstens: Der veräußerungsbedingte Kürzungsfaktor der Zuteilung bei Anlagen, die Strom produzieren, beträgt 0,844 (gut 15 Prozent). Diese Kürzung betrifft 427 Anlagen der Energiewirtschaft. Sie erzeugt den jährlichen Anteil von 40 Millionen Emissionsberechtigungen, der am Markt veräußert wird. Zweitens: Um das Gesamtbudget zu sichern, werden die Zuteilungen für Anlagen der Energiewirtschaft je nach ihrem Effizienzstandard anteilig weiter gekürzt. Ohne diese Kürzung überstiege die Zuteilungsmenge das verfügbare deutsche Budget um 13,28 Millionen Emissionsberechtigungen pro Jahr. 176 Anlagen der Energiewirtschaft sind von der so genannten anteiligen Kürzung betroffen. Die spezifischen Kürzungen einzelner Anlagen betragen bis zu 35 Prozent.

Eine ausführliche Auswertung des Zuteilungsverfahrens 2008-2012 wird die DEHSt in den kommenden Wochen vorlegen.

Umweltbundesamt Hauptsitz

Wörlitzer Platz 1
06844 Dessau-Roßlau
Deutschland