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Strategies for implementing the requirements of Article 11 (3) l of the Water Framework Directive aimed at preventing and minimising the consequences of unexpected water pollution arising from technical installations
Article 11 (3) l WFD requires measures in the fields of installation-related water conservation and accident precautions. On the basis of an inventory and analysis of the regulations and stipulations of the EU and UN ECE and the recommendations of the international river basin commissions (Danube, Rhine, Oder, Elbe), the report elaborates an action
Erläuterungen zum Handlungskonzept Maßnahmenvorschläge zur Umsetzung von Art. 11 Abs. 3 (l) WRRL
Strategien zur Umsetzung der Anforderungen aus Artikel 11 (3) l Wasserrahmenrichtlinie zur Prävention und Verminderung der Folgen unerwarteter Gewässerverschmutzungen aus technischen Anlagen
Als „Rahmenrichtlinie“ hat die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) den Anspruch, künftig alle die Wassernutzung und den Gewässerschutz betreffenden Einzelrechtssetzungen und internationalen Übereinkommen zusammenzuführen. Mit Inkrafttreten der WRRL sind die Gewässer in der EU nach einem einheitlichen Rechtsrahmen zu bewirtschaften.
Handlungskonzept - Maßnahmenvorschläge zur Umsetzung von Art. 11 Abs. 3 (l) WRRL
Strategien zur Umsetzung der Anforderungen aus Artikel 11 (3) l Wasserrahmenrichtlinie zur Prävention und Verminderung der Folgen unerwarteter Gewässerverschmutzungen aus technischen Anlagen
Zur Sicherstellung eines integrierten Schutzes der Gewässer und einer nachhaltigen Wassernutzung wurde mit der „Richtlinie 2000/60/EG vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik“ (Wasserrahmenrichtlinie, WRRL) 123456789111111 eine Neuordnung des gesamten EU-
Zusammenfassung zum Handlungskonzept Maßnahmenvorschläge zur Umsetzung von Art. 11 Abs. 3 (l) WRRL
Strategien zur Umsetzung der Anforderungen aus Artikel 11 (3) l Wasserrahmenrichtlinie zur Prävention und Verminderung der Folgen unerwarteter Gewässerverschmutzungen aus technischen AnlagenTeil I - Zusammenfassung
Als „Rahmenrichtlinie“ hat die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) den Anspruch, künftig alle die Wassernutzung und den Gewässerschutz betreffenden Einzelrechtssetzungen und internationalen Übereinkommen zusammenzuführen. Sie gilt für alle Arten von Gewässern im Gebiet der Gemeinschaft, Oberflächenwasser (Flüsse, Seen, Über-
Strategien zur Umsetzung der Anforderungen aus Artikel 11 (3) l Wasserrahmenrichtlinie zur Prävention und Verminderung der Folgen unerwarteter Gewässerverschmutzungen aus technischen Anlagen
Artikel 11 (3) l WRRL fordert Maßnahmen im anlagenbezogenen Gewässerschutz und in der Havarie-vorsorge. Aufbauend auf einer Bestandsaufnahme und Analyse der Regelungen und Vereinbarungen der EU und UN ECE sowie der Empfehlungen der internationalen Flussgebietskommissionen (Donau, Rhein, Oder, Elbe) wird ein Handlungskonzept zur Umsetzung von Artikel 11 (3) l WRRL entworfen.
Klimaschutz und Versorgungssicherheit
Deutschland hat sich, wie viele andere Staaten, bereits im Jahr 1992 in Rio de Janeiro dem Leitbild einer nachhaltigen Entwicklung verpflichtet. Für die Entwicklung eines nachhaltigen Energiesystems setzt die Tragfähigkeit des Naturhaushalts die Leitplanken.
Nanotechnology for humans and the environment
Unambiguous definition of nanomaterials is of fundamental importance for intended regulations on nanomaterials, since not only the legal obligations have to be clear, but also just what is subject to them.
Wege zum Erfolg - Wie der Transfer von lokalen Nachhaltigkeitsprojekten gelingt
Das Leitbild der nachhaltigen Entwicklung wird erst mit Leben gefüllt, wenn alle Menschen sich in ihren jeweiligen Wirkungsorten zukunftsfähig verhalten. Vor allem lokale Projekte bieten die Möglichkeit, langfristig verantwortliches Handeln konkret zu veranschaulichen.
Versorgungssicherheit in der Elektrizitätsversorgung
("BET-Studie")
Die vorherigen Ausführungen haben gezeigt, dass die dena-Kurzanalyse sowohl methodisch als auch bei den Annahmen zu den energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen deutliche Defizite aufweist.
Market Based Instruments for Abatement of Emissions from Shipping
Air pollution Emissions from shipping, especially SOX, NOX, and PM, are perceived increasingly as a problem for human health and the environment. Efforts by the International Maritime Organisation to reduce these emissions by international agreements have not achieved adequate results.
Linking CO2 Emissions from International Shipping to the EU Emissions Trading Scheme
International shipping is believed to have emitted between 428 and 913 million tons of carbon dioxide (CO2) in 2001. Reduction measures are needed. The report analyses the feasibility of a cap-and-trade system for CO2 emissions from international shipping linked to the European Emission Trading Scheme (ETS).
Berechnung der spezifischen Treibhausgas-Vermeidung von Ökostrom - Arbeitshilfe für Bieter im Rahmen der öffentlichen Beschaffung von Ökostrom
Stand: 09/2009
Strom aus fossilen Energieträgern verursacht hohe Treibhausgas-Emissionen. Die Verminderung des Stromverbrauchs und der Bezug von Strom aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) gehören daher zu den klimaschutzpolitisch wirkungsvollsten Maßnahmen.