Economy | Consumption, Water
Handlungskonzept - Maßnahmenvorschläge zur Umsetzung von Art. 11 Abs. 3 (l) WRRL
Teil II
Strategien zur Umsetzung der Anforderungen aus Artikel 11 (3) l Wasserrahmenrichtlinie zur Prävention und Verminderung der Folgen unerwarteter Gewässerverschmutzungen aus technischen Anlagen
Zur Sicherstellung eines integrierten Schutzes der Gewässer und einer nachhaltigen Wassernutzung wurde mit der „Richtlinie 2000/60/EG vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik“ (Wasserrahmenrichtlinie, WRRL) 123456789111111 eine Neuordnung des gesamten EU-
europäischen Wasserrechts eingeleitet. Als „Rahmenrichtlinie“ hat die WRRL den Anspruch, künftig alle die Wassernutzung und den Gewässerschutz betreffenden Einzelrechtssetzungen und internationalen Übereinkommen zusammenzuführen.
Zusammenfassung zum Handlungskonzept Maßnahmenvorschläge zur Umsetzung von Art. 11 Abs. 3 (l) WRRL
Erläuterungen zum Handlungskonzept Maßnahmenvorschläge zur Umsetzung von Art. 11 Abs. 3 (l) WRRL
Strategien zur Umsetzung der Anforderungen aus Artikel 11 (3) l Wasserrahmenrichtlinie zur Prävention und Verminderung der Folgen unerwarteter Gewässerverschmutzungen aus technischen Anlagen
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Strategien zur Umsetzung der Anforderungen aus Artikel 11 (3) l Wasserrahmenrichtlinie zur Prävention und Verminderung der Folgen unerwarteter Gewässerverschmutzungen aus technischen Anlagen
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