Für einen effektiven Klimaschutz müssen primär fossile Treibhausgasemissionen gemindert werden.
Deutschland strebt bis 2045 und Europa bis 2050 Treibhausgasneutralität an. Oberste Prämisse im Sinne des Vorsorgeprinzips ist es daher, die Entstehung von Kohlendioxid und anderen Treibhausgasemissionen zuerst zu vermeiden. Dazu sind viele Veränderungen in Wirtschaft und Gesellschaft notwendig, sowohl bei der Nachfrage als auch bei der Produktion. Insbesondere im Bereich der Energieversorgung und industriellen Produktion bedarf es technologischer Innovationen. Sowohl die Weiterentwicklung vieler bekannter als auch neu zu entwickelnde Techniken sind vonnöten. Durch Umstellung auf erneuerbare Energien kann es gelingen, die energiebedingten Treibhausgasemissionen vollständig zu vermeiden. Um Energie und natürliche Ressourcen effizient einzusetzen, muss überall, wo es technisch möglich ist, erneuerbarer Strom direkt genutzt werden. Industrieprozesse müssen sowohl vollständig auf erneuerbare Energieträger als auch auf treibhausgasarme Rohstoffe umgestellt und weiterentwickelt werden. Dabei ist überall mit oberster Priorität die Entstehung von Kohlenstoffdioxid ganz zu vermeiden.
CCU mit fossilem Kohlenstoff stellt keinen Ersatz zur Minderung von fossilen Treibhausgasemissionen dar.
Wird fossiler Kohlenstoff mittels CCU abgeschieden und anderweitig genutzt, gelangt dieses CO2 unabhängig von der Anzahl der nachfolgenden Nutzungen immer am Ende der Nutzungskette in die Atmosphäre. Dies gilt beispielsweise für Kohlenstoffemissionen aus industriellen Produktionsprozessen, wie der Zement-, Kalk- und Glasherstellung, die nach heutigem Kenntnisstand technisch nicht vermeidbar sind. Auch hier gilt es, Innovationen kontinuierlich mit dem Ziel zu fördern, die aus heutiger Sicht nicht vermeidbaren Treibhausgasemissionen durch fortwährende Entwicklungen und Erkenntnisfortschritte am Ende möglichst doch zu vermeiden oder wenigstens zu vermindern.
Wird solcher Kohlenstoff mit CCU-Maßnahmen zur Herstellung von Brenn- und Kraftstoffen genutzt, wird der Ausstoß in die Atmosphäre nur zeitlich und örtlich verlagert. Das fossile Kohlendioxid wird nicht mehr durch die Industrie emittiert, sondern an anderer Stelle. Für die entstehende Klimawirkung macht das jedoch keinen Unterschied. Veranschaulicht ist dies im Bild. Für einen effektiven Klimaschutz sind primär die Vermeidung von fossilen Treibhausgasemissionen und Substitution fossiler Energieträger und Produkte zu verfolgen. Solange aber derartige Produktionsprozesse für die Gesellschaft notwendig und keine treibhausgasneutralen Alternativen verfügbar sind, können diese CCU-Maßnahmen aus rohstofflichen Gründen sinnvoll sein, siehe unter „Rolle in der Rohstoffversorgung“.
CCU in Verbindung mit atmosphärischem Kohlenstoff hat das Potenzial, dauerhaft nicht zu weiteren anthropogenen Treibhausgasemissionen zu führen.
Die Entnahme von Kohlenstoff aus der Atmosphäre und die anschließende Wiederfreisetzung in die Atmosphäre führt unabhängig von der Mehrfachnutzung zu einem geschlossenen Kreislauf, bei dem keine Mehremissionen durch den Menschen verursacht werden. Voraussetzung hierfür ist, dass entlang der gesamten Prozesskette der CCU-Maßnahme keine weiteren Treibhausgasemissionen entstehen und ausschließlich erneuerbare Energien für die energetischen Aufwendungen verwendet werden.
CCU mit atmosphärischem Kohlenstoff hat das Potenzial, dauerhaft nicht zu weiteren anthropogenen Treibhausgasemissionen zu führen.
Wird Kohlenstoff aus der Atmosphäre entnommen und anschließend wieder emittiert, führt dies unabhängig von der Mehrfachnutzung zu einem geschlossenen Kreislauf, bei dem keine Mehremissionen durch den Menschen verursacht werden. Voraussetzung ist allerdings, dass entlang der gesamten Prozesskette der CCU-Maßnahmen keine weiteren Treibhausgasemissionen entstehen und ausschließlich erneuerbare Energien für die energetischen Aufwendungen verwendet werden. Brenn-, Kraft- und Chemierohstoffe mit CCU aus atmosphärischem Kohlenstoff führen im Gegensatz zu CCU mit fossilem Kohlenstoff dann zu keinem treibhausgasrelevanten Ausstoß in den Anwendungsbereichen Verkehr, Wärme und Industrie. Veranschaulicht ist dies im Bild.
Unvermeidbare Treibhausgasemissionen müssen kompensiert werden, um Treibhausgasneutralität zu erreichen. CCU-Maßnahmen können keinen Beitrag zur Kompensation leisten.
Neben den genannten, aus heutiger Kenntnis unvermeidbaren Prozessemissionen der Industrie ist vor allem in der Landwirtschaft davon auszugehen, dass Treibhausgasemissionen trotz technologischer Entwicklungspotenziale auch langfristig nicht vollständig vermeidbar sind. Unvermeidbare Treibhausgasemissionen können nur durch die Entnahme von Kohlenstoff aus der Atmosphäre und eine langanhaltende und sichere Bindung dieses Kohlenstoffs ausgeglichen werden.
CCU-Maßnahmen ersetzen nicht diese erforderliche Kompensation, da der Kohlenstoff nur mehrfach genutzt und nicht dauerhaft gebunden wird. Es bedarf einer zusätzlichen, dauerhaften Kohlenstoffentnahme aus der Atmosphäre (CDR - Carbon Dioxide Removal). Diese kann beispielsweise durch Erhalt und Erschließung von natürlichen Kohlenstoffsenken wie Wäldern und Mooren erfolgen. Damit ist in Deutschland die vollständige Kompensation der unvermeidbaren Treibhausgasemissionen aus Industrie, Landwirtschaft und Abfall/Abwasser-Bereich nachhaltig möglich. Dies zeigt das UBA in seiner RESCUE-Studie (2019).