Die bekannt gewordenen Fälle für ungenehmigte Abfallein-/ -aus- und -durchfuhren gemäß § 326 Abs. 2 StGB stiegen zwischen 2013 bis 2015 stark an, auf 430 bekannt gewordene Fälle. Seit 2017 bis 2024 war ein starker Rückgang zu verzeichnen, mit 91 bekannt gewordenen Fällen im Jahr 2024. Ab 2018 werden Straftaten nach dem AbfVerbrG extra ausgewiesen. Die Anzahl der aufgeklärten Fälle und Tatverdächtigen entwickelte sich parallel. Die Aufklärungsquote war, von einzelnen Ausreißern abgesehen, relativ konstant und lag zuletzt für beide Straftaten bei 57 %.
Source: Eigene Darstellung, Umweltdelikte 2024
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