Die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ist ein starkes politisches Instrument in der bundesweiten und europäischen Wasserpolitik. Die WRRL vereint nicht nur moderne Ansätze des Gewässerschutzes, sondern bündelt auch vielzählige Einzelrichtlinien des Wasserrechts der EU. Die WRRL ist in Deutschland verankert im Wasserhaushaltsgesetz (WHG), in der Verordnung zum Schutz der Oberflächengewässer (OGewV) und in der Grundwasserverordnung (GrwV).
Um den Zielen eines modernen Gewässerschutzes gerecht zu werden, wird viel getan. Es werden umfangreiche Informationen über den Zustand unserer Gewässer erhoben und in Beziehung zu den vielfältigen Belastungen gesetzt. Auf dieser Wissensbasis werden Maßnahmen zur Verbesserung des Gewässerzustands abgeleitet und in Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogrammen dokumentiert. Diese Pläne und Programme bilden die Handlungsgrundlage für den Gewässerschutz in Deutschland und der Europäischen Union.
Mit der Wasserrahmenrichtlinie wurde es möglich, Gewässerschutz von der Quelle bis zur Mündung im Gewässer-Einzugsgebiet durchzuführen. In Deutschland werden dafür 10 Flussgebietseinheiten ausgewiesen. Diese Einzugsgebiete der großen Fließgewässer Donau, Eider, Elbe, Ems, Maas, Oder, Rhein, Schlei/Trave, Warnow/Peene und Weser decken das komplette Gewässernetz in Deutschland ab. Diese Einheiten bilden die nationalen Planungsräume, in denen die WRRL umgesetzt wird.