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Die Wasserrahmenrichtlinie - Neues Fundament für den Gewässerschutz in Europa
Umweltpolitik
Langfassung
Die Gewässerbewirtschaftung in Europa hat einen neuen Rahmen erhalten. Die im Dezember 2000 verabschiedete Wasserrahmenrichtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, bis zum Jahr 2015 einen ,,guten Zustand“ der Binnen- und Küstengewässer sowie des Grundwassers zu erreichen. Die Richtlinie markiert dafür die Anforderungen und formuliert auch klare fachliche und organisatorische Zwischenschritte. Sie verpflichtet die Mitgliedsstaaten, die Bewirtschaftung der Gewässer innerhalb der Flussgebiete national und auch international abzustimmen und die Öffentlichkeit aktiv in die Bewirtschaftung einzubeziehen.