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Weinschränke

Die EU-Verordnung (EU) Nr. 2019/2016 führte 2021 die geänderte Energieverbrauchskennzeichnung für Weinlagerschränke verpflichtend ein.

Neben der Energieverbrauchskennzeichnung für Kühl- und Gefriergeräte gibt es auch eine für Weinlagerschränke, welche einzig der Lagerung und Temperierung (ca. 5 bis 20°C) von Weinflaschen genutzt werden. Die Kennzeichnung reicht von Klasse A bis G.

Energieverbrauchskennzeichnung für Weinlagerschränke Energieverbrauchskennzeichnung für Weinlagerschränke
Source: Europäische Kommission

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