Water
Gewässerdurchgängigkeit und Schutz der Fischpopulation an Bundeswasserstraßen
Zum Verhältnis von § 34 und § 35 Wasserhaushaltsgesetz bei Stauanlagen mit Wasserkraftnutzung
Rechtsgutachten
Die §§ 34, 35 WHG sind Bestandteil einer Reihe von neuen wasserhaushaltsgesetzlichen Bestimmungen zur Bewirtschaftung oberirdischer Gewässer, die vor allem die Funktion haben, die hydromorphologischen Qualitätskomponenten zur Einstufung des guten ökologischen Zustands und Potentials i. S. der Wasserrahmenrichtlinie 2000/60/EG umzusetzen und die Regelungen über die allgemeinen Bewirtschaftungsziele der §§ 27 bis 31 WHG zu ergänzen.