Skip to main content Skip to main menu Skip to footer

Auch 2025 wurden alle Grenzwerte zur Luftqualität eingehalten

Weitere Anstrengungen bis 2030 dennoch erforderlich
Luftmessstation in einer Stadt
Rund 600 Messstationen überwachen permanent in Deutschland die Qualität der Luft
Source: ©euregiocontent - stock.adobe.com

Die Maßnahmen zur Luftreinhaltung zahlen sich aus: 2025 wurden in Deutschland erneut alle Grenzwerte der europäischen Luftqualitätsrichtlinien eingehalten. Für Feinstaub ist es bereits das achte Jahr in Folge, für Stickstoffdioxid das zweite Jahr. Allerdings lag die durchschnittliche Belastung mit Feinstaub und Stickstoffdioxid über der der Vorjahre. Das zeigt die vorläufige Auswertung der Messdaten der Bundesländer und des Umweltbundesamtes (UBA) von bislang rund 600 Messstationen (Stand 22.01.2026).

Dazu sagt Dirk Messner, Präsident des UBA: „Mit der Einhaltung aller Grenzwerte setzt sich 2025 die positive Entwicklung der vergangenen Jahre fort. Es bedarf dennoch weiterer Anstrengungen zur Verbesserung der Luftqualität.“ Ab dem Jahr 2030 sind die strengeren Grenzwerte der neuen europäischen Luftqualitätsrichtlinie bindend einzuhalten. So werden unter anderem für das Jahresmittel der Stickstoffdioxid (NO2)-Grenzwert von aktuell 40 auf 20 Mikrogramm pro Kubikmeter (µg/m³) und der Feinstaub-Grenzwert PM2,5 von aktuell 25 auf 10 µg/m³ sinken.

Langfristig sollen die Grenzwerte vollständig an die WHO-Richtwerte angepasst werden. Hierzu wurde in der neuen Luftqualitätsrichtlinie verankert, dass die Grenzwerte bereits Ende 2030 und danach alle fünf Jahre überprüft werden. Bis 2050 ist angestrebt, die Luftschadstoffe soweit zu reduzieren, dass die Verschmutzung als nicht mehr schädlich für Mensch und Umwelt gilt. „Die neuen europäischen Grenzwerte nähern sich zwar nur schrittweise an die deutlich ambitionierteren Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation an. Dennoch führt jede Verbesserung der Luftqualität dazu, dass das Gesundheitsrisikos für die Gesamtbevölkerung sinkt“, so Messner. 

Vergleich mit den Grenzwerten der neuen Luftqualitätsrichtlinie

Vergleicht man die aktuellen Luftmessdaten des Jahres 2025 mit den ab 2030 einzuhaltenden, strengeren Grenzwerten der neuen EU-Richtlinie, so sind noch Verbesserungen notwendig. Die Auswertung der aktuellen Daten zeigt, dass bei Stickstoffdioxid (NO2) rund 39 Prozent aller Messstationen den Wert von 20 µg/m³ im Jahresmittel und bei Feinstaub PM2,5 ca. 18 Prozent den Wert von 10 µg/m³ im Jahresmittel noch nicht erreichen. Nach Schätzungen des UBA ist davon auszugehen, dass aufgrund fortwährender Verbesserungen der Luftqualität im Jahr 2030 für nahezu alle Stoffe eine Einhaltung der ab dann geltenden Grenzwerte zu erwarten ist und es lediglich noch für PM2,5 und NO2 zu vereinzelten Überschreitungen kommen wird. Eine flächendeckende Einhaltung aller Grenzwerte in Deutschland kann voraussichtlich bis zum Jahr 2035, also noch vor dem Zeitrahmen der maximalen Fristverlängerung zur Einhaltung der Grenzwerte der neuen Luftqualitätsrichtlinie (2037), erreicht werden.

Episoden hoher Feinstaubbelastung im Winter 

Insbesondere die Monate Februar und März waren im vergangenen Jahr von Episoden hoher Feinstaubbelastung (PM2,5) geprägt, u.a. mitverursacht durch grenzüberschreitenden Schadstofftransport. Die Höhe der Schadstoffbelastung wird auch von der Witterung beeinflusst. Ist es kalt, steigen die Emissionen, z. B. durch erhöhten Energie- und Heizbedarf. In kalten winterlichen Hochdruckwetterlagen, die häufig durch geringe Windgeschwindigkeiten und einen eingeschränkten vertikalen Luftaustausch geprägt sind, können sich die Schadstoffe in den unteren Luftschichten über Tage hinweg anreichern, was zu einer erhöhten Belastung führt. In diesen Episoden wären die neuen (ab 2030 anzuwendenden) Informationsschwellen für die Feinstäube PM2,5 (50 µg/m³ im Tagesmittel) und PM10 (90 µg/m³) überschritten worden. Der Luftqualitätsindex (LQI) wies für viele Tage eine schlechte oder sogar sehr schlechte Luftqualität aufgrund der PM2,5 -Konzentrationen aus. Auch auf die Belastung im Jahresmittel haben sich die ungünstigen Witterungsbedingen im Winter ausgewirkt. Die durchschnittlichen Jahresmittel für Feinstaub (PM10, PM2,5) und Stickstoffdioxid lagen 2025 über denen der Jahre 2023 und 2024. Das bedeutet jedoch keine Trendumkehr, da die Jahre 2023 und 2024 aufgrund günstiger Witterungsbedingungen unterdurchschnittlich belastet waren.

Der neue Luftqualitätsindex (LQI)

Vor allem für Menschen mit Vorerkrankungen ist es wichtig, in Situationen hoher Luftschadstoffbelastung zeitnah informiert zu sein, um das individuelle Verhalten kurzfristig an die aktuelle Luftqualität anpassen zu können. Der Luftqualitätsindex bewertet Messdaten zu den Luftschadstoffen Feinstaub (PM2,5 und PM10), Stickstoffdioxid, Ozon und Schwefeldioxid. Die Daten werden in Kategorien von sehr gut bis sehr schlecht eingestuft und in einem Index dargestellt, welcher anhand von Studien zur Krankheitshäufigkeit (z. B. Krankenhauseinweisungen wegen Herz-, Kreislauf- und Atemwegserkrankungen) und zum Sterbegeschehen abgleitet wurde. Auch die Vorhersage der Luftschadstoffkonzentration wird als Indexwert – von sehr gut bis sehr schlecht - angezeigt. Verhaltensempfehlungen geben Hinweise für die Allgemeinbevölkerung, aber auch für empfindliche Gruppen wie Kinder, ältere Menschen oder Personen mit Atemwegserkrankungen, die besonders sensibel auf Verschlechterungen der Luftqualität reagieren. Das UBA verwendet bereits in seiner App „Luftqualität“ einen solchen LQI, warnt bei schlechter Luftqualität und gibt gesundheitliche Empfehlungen und Verhaltenstipps.

Genauigkeit der Daten

Die Auswertung basiert auf vorläufigen, noch nicht abschließend geprüften Daten aus den Luftmessnetzen der Bundesländer und des UBA, Stand 22.01.2026. Aufgrund der umfangreichen Qualitätssicherung in den Messnetzen stehen die endgültigen Daten erst Mitte 2026 zur Verfügung. Die zum jetzigen Zeitpunkt vorliegenden Daten lassen aber eine generelle Einschätzung des vergangenen Jahres zu.

Associated content

Links

Documents

All press releases

Tags

Short link: https://www.uba.de/n306636en