Auswertung der Emissionsprüfergebnisse, Kammerprüfbedingungen gemäß Chemikalien-Verbotsverordnung, hell-orangene Hervorhebung: Überschreitung der Anforderungen gemäß DE-UZ 176, dunkelorangene Hervorhebung: Überschreitung der Anforderung gemäß ChemVerbotsV.
Legende:
≤ = kleiner gleich < = kleiner als
mg = Milligramm = tausendstel Gramm mg/m³ = Milligramm pro Kubikmeter
ppm = parts per million = Teile pro Million n.n. = nicht nachgewiesen
NIK-Wert= Niedrigste Interessierende Konzentration nach AgBB-Bewertungskonzept 2021
TVOC = Summe aller Einzelstoffe (identifizierte und nicht identifizierte Verbindungen) ≥ 5 µg/m3 im Retentionsbereich C6-C16, mit Aliphaten (SVOC) bis n-Docosan. Dabei werden zusätzlich zu den substanzspezifisch quantifizierten Zielverbindungen (NIK-Stoffe) die Nicht-NIK-Stoffe und die nicht identifizierten Substanzen über den Responsefaktor von Toluol quantifiziert.
R-Wert = Summe der Einzelstoffkonzentrationen ≥ 5 µg/m3 geteilt durch den entsprechenden NIK-Wert
Summe SVOC ohne SVOC mit NIK-Wert = Summe der Einzelstoffe ≥ 5 µg/m3 im Retentionsbereich C> 16-C22, ohne Aliphaten (SVOC) bis n-Docosan
Summe VOC ohne NIK-Wert = Summe der Einzelstoffe ≥ 5 µg/m3 im Retentionsbereich C> 16-C22 ohne NIK-Wert quantifiziert über den Responsefaktor von Toluol.
Kanzerogene = krebserregende Stoffe gemäß EU-Einstufung (EG VO 1272/2008) Kat. K1A und K1B