Entwicklung von 2000 bis 2025
Die Abbildung „Abstand der durchschnittlichen Schadstoffkonzentrationen zu WHO-Empfehlungen im städtischen Hintergrund deutscher Ballungsräume“ zeigt, wie weit die Luftqualität in deutschen Ballungsräumen im Mittel von den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) für Feinstaub, Stickstoffdioxid und Ozon entfernt ist. Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat für die Luftschadstoffe sogenannte Luftgüteleitwerte definiert (WHO 2021). Diese Werte sind strenger als die Grenzwerte, welche die Luftqualitätsrichtlinie der EU festlegt.
Rund 35 % der Menschen in Deutschland leben in Ballungsräumen und sind daher besonderen Gesundheitsrisiken durch Luftschadstoffe ausgesetzt. Die Daten zeigen die Belastung im „städtischen Hintergrund“, also die Grundbelastung. An verkehrsreichen Standorten in Städten kann die Belastung jedoch deutlich höher sein.
Die mittleren Konzentrationen aller drei abgebildeten Schadstoffe überschreiten die WHO-Empfehlungen 2021, wobei Ozon mehr noch als Feinstaub und Stickstoffdioxid sehr große zwischenjährliche, witterungsbedingte Schwankungen aufweist. Seit dem Jahr 2000 ist die Belastung durch Stickstoffdioxid und Feinstaub deutlich zurückgegangen, liegt aber auch aktuell und auf Basis der WHO-Empfehlung 2021 noch weit über dem Ziel, bei Stickstoffdioxid 39 % über dem Ziel und bei PM2,5 ca. 78 %. Bei Ozon ist nicht mit einem zeitnahen Einhalten bzw. Unterschreiten der Empfehlungen (Indikatorenwerte ≤ 0 %) zu rechnen.
Ein Diagramm stellt für drei Luftschadstoffe dar, wie stark zwischen 2000 und 2025 im städtischen Hintergrund von Ballungsräumen im Durchschnitt die WHO-Empfehlungen aus dem Jahr 2021 überschritten werden. Die Entwicklung der verschiedenen Schadstoffe ist unterschiedlich. Zwischen 2000 und 2025 liegen Werte für NO2 zwischen 172 und 39 Prozent, für Ozon zwischen 44 und 38 Prozent und für PM2,5 zwischen 255 und 78 Prozent.
* WHO-Empfehlungen 2021 O₃: 100 µg/m³ als 99. Perzentil der tägl. max. 8h-Werte; PM2,5: 5 µg/m³ im Jahresmittel; NO₂: 10 µg/m³ im Jahresmittel
Umweltbundesamt 2026