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Sicheres Management von Trinkwasserversorgungen

WSP-Konzept
Trinkwassermanagement
Quelle: UBA: WSP-Handbuch

Einwandfreies Trinkwasser entsteht vor allem dadurch, dass in den Prozessschritten seiner Gewinnung, Aufbereitung und Verteilung „alles stimmt“ – das heißt durch richtiges Management bei Planung, Bau, Betrieb und Wartung des gesamten Systems, vom Einzugsgebiet bis zur Entnahmestelle. Ein gutes Verständnis der Prozesse erleichtert auch das frühzeitige Erkennen eventuell vorhandener Schwachstellen.

Inhaltsverzeichnis

Risikomanagement - das Water Safety Plan-Konzept (WSP) der WHO

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat in ihren Trinkwasserleitlinien (Guidelines for Drinking-water Quality, GDWQ) 2003 erstmals unter dem Begriff Water-Safety-Plan eine umfassende Risikoermittlung und Risikomanagement empfohlen, mit der gesundheitliche Risiken in allen Prozessen vom „Einzugsgebiet bis zum Zapfhahn“ systematisch ermittelt, bewertet und beherrscht werden sollen. WSP ist ein vorbeugendes, speziell auf die Trinkwasserversorgung zugeschnittenes Managementsystem. Dieser Ansatz ist universell anwendbar, unabhängig von der Art des genutzten Rohwassers, der Größe oder der Komplexität der betrachteten Wasserversorgung. Zur praktischen Umsetzung des WSP-Konzepts entwickelte die WHO diverse Materialien, beispielsweise ein Handbuch für große Wasserversorgungen sowie ein Handbuch und einen Leitfaden für die praktische Umsetzung in kleinen Ortschaften.

Auf europäischer Ebene wurde der WSP-Ansatz 2013 durch die DIN-EN 15975-2 aufgegriffen. UBA entwickelte gemeinsam mit dem TZW das Kompendium „Das Water-Safety-Plan-Konzept: Ein Handbuch für kleine Wasserversorgungen“, welches die DIN-EN 15975-2 insbesondere für kleine Wasserversorgungen mit praktischen Erläuterungen, Ratschlägen, Beispielen und unterstützenden Arbeitshilfen ergänzt. 2023 wurde in der Neufassung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) und in der Trinkwassereinzugsgebieteverordnung (TrinkwEGV) die Umsetzung des Risikomanagements in Einzugsgebieten von Trinkwasserversorgungen und in Wasserversorgungsanlagen auch in Deutschland rechtlich verankert. 

Durch die Entwicklung eines Risikomanagements können Schwachstellen im System erkannt und behoben werden. Insbesondere unterstützt sie das Verständnis über das jeweilige Wasserversorgungssystem und die Wahrnehmung der Sorgfaltspflichten. Die Entwicklung und Umsetzung eines Risikomanagements stärkt somit die Organisationssicherheit des Unternehmens. Der Prozess befördert weiterhin die Kenntnis des vor Ort relevanten Technischen Regelwerks und seine Umsetzung, und er liefert eine fachlich fundierte Entscheidungsgrundlage für Verbesserungen. Die Entwicklung eines Risikomanagements verbessert auch die Kommunikation zwischen den Beteiligten sowohl innerhalb der Wasserversorgung als auch mit Externen, insbesondere der Fachbehörden.

Schritte zur Entwicklung eines Risikomanagements

Das Risikomanagement umfasst eine Gefährdungsanalyse, eine Risikoabschätzung und eine systematische Prozessbeherrschung. Es ist ein operationales Konzept des Qualitätsmanagements mit folgenden Schritten:

  1. Die Einberufung eines Teams durch die Leitung der Wasserversorgung ist der erste Schritt des Risikomanagements. Aufgabe des Teams ist es, eigenverantwortlich das Risikomanagement zu entwickeln und im Routinebetrieb umzusetzen. Ein handlungsfähiges, engagiertes Team, in dem die für eine umfassende Risikoabschätzung erforderlichen Fachkenntnisse vertreten sind, ist die Grundvoraussetzung für die erfolgreiche Umsetzung eines Risikomanagements. Sowohl die TrinkwV als auch die TrinkwEGV fordern grundlegende Fachkenntnisse für die Personen, die das Risikomanagement umsetzen.
  2. Die Beschreibung des Versorgungssystems bildet die Grundlage eines jeden Risikomanagements. Sie muss das Einzugsgebiet, die Gewinnung, Aufbereitung, Speicherung, das Verteilungsnetz inklusive Pumpwerke und Druckerhöhungsanlagen umfassen.
  3. Die Systembewertung erfolgt durch eine Gefährdungsanalyse und eine Risikoabschätzung. Eine Gefährdung im Sinne des Risikomanagements ist jedes biologische, chemische, physikalische oder radiologische Agens im Versorgungssystem, das zu einer Gesundheitsgefährdung führen könnte. Gefährdungsereignisse oder Auslöser im Sinne des Risikomanagements sind Zwischenfälle oder Situationen, die zum konkreten Eintreten einer Gefährdung in der Trinkwasserversorgung führen. Bei der Risikoabschätzung schätzt das Team für jedes identifizierte Gefährdungsereignis das Risiko, welches sich aus der Eintrittswahrscheinlichkeit des Ereignisses und dem potentiellen Schadensausmaß der Gefährdung ergibt. Die Risikoabschätzung dient der Vergleichbarkeit und Priorisierung der Gefährdungsereignisse nach Höhe des Risikos innerhalb eines Wasserversorgungsunternehmens.
  4. Maßnahmen zur Risikobeherrschung gewährleisten die Trinkwasserqualität und technische Versorgungssicherheit. Dazu zählen alle Handlungen, Aktivitäten und Verfahren, die darauf abzielen, Risiken dauerhaft zu eliminieren oder zu minimieren. Hier sollte das Team auch prüfen und bestätigen, inwieweit die vorhandenen Maßnahmen tatsächlich die Risiken beherrschen, also für jede erfasste Maßnahme die Frage beantworten: „Ist die gewählte Maßnahme geeignet und wirksam?“. Zeigt der Bewertungsprozess, dass die bereits etablierten Maßnahmen nicht ausreichend wirksam zur Beherrschung eines festgestellten Risikos sind, so besteht Handlungsbedarf. Das Team sollte die Maßnahmen dann entsprechend verändern, optimieren, ergänzen oder ersetzen. Weist die Bewertung darauf hin, dass gar Maßnahmen fehlen, so sollte das Team geeignete technische, organisatorische oder personelle Maßnahmen festlegen und umsetzen.
  5. Das Programm für  betriebliche Untersuchungen umfasst die geplante Durchführung von Beobachtungen, Kontrollen oder Messungen ausgewählter Parameter. Sie soll sicherstellen, dass die Maßnahmen zur Risikobeherrschung ordnungsgemäß umgesetzt werden und wirksam sind. Die betrieblichen Untersuchungen sind nicht gleichbedeutend mit der Endkontrolle des Trinkwassers nach den Maßgaben der Trinkwasserverordnung. Vielmehr werden hierfür Parameter ausgewählt, die einfach zu messen oder zu beobachten und deren Messergebnisse möglichst unmittelbar abzulesen sind. Sie sollen zeigen, dass die Maßnahme im Sollbereich funktioniert (wie z.B. Trübung am Filterablauf).
  6. Integraler Teil des Risikomanagements ist es, durch die so genannte Verifizierung zu bestätigen, dass mit dem Risikomanagement die Grenzwerte und Anforderungen der Trinkwasserverordnung eingehalten sowie die versorgungstechnischen Ziele erreicht werden. Bei der klassischen Endkontrolle der Trinkwasserqualität, also regelmäßige Eigenuntersuchungen am Wasserwerksausgang und im Versorgungsnetz, handelt es sich um die Verifizierung.
  7. Wichtig ist bei der Entwicklung eines Risikomanagements, dass das Team die Ergebnisse der einzelnen Arbeitsschritte sowie die zugrundeliegenden Erwägungen dokumentiert. Weitere Informationen zur Dokumentation finden sich in der LAWA Vollzugshilfe zur Umsetzung der Trinkwassereinzugsgebieteverordnung – TrinkwEGV  sowie im Entwurf der Vorgaben zur Dokumentation des Risikomanagements gemäß Abschnitt 7 TrinkwV[RB2] .
  8. Ein Risikomanagement ist niemals „fertig“, sondern sollte vom Team regelmäßig, im rechtlich vorgegebenen Turnus und anlassbezogen aktualisiert und verbessert werden. Dazu sind die Arbeitsschritte des Risikomanagements in regelmäßigen Abständen zu wiederholen. Das Ziel dieser geplanten, periodischen Revision ist es, „einen Schritt zurückzutreten“ und die Gültigkeit des Risikomanagements zu bestätigen.

Sicheres Management im Technischen Regelwerk

Die TrinkwV und TrinkwEGV verlangen, dass das Risikomanagement mindestens entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik durchgeführt werden muss. 

Das technische Regelwerk beschreibt mit insgesamt rund 300 verschiedenen technischen Regeln, was in der Trinkwasserversorgung zu beachten ist – für alle Prozessschritte von der Festlegung von Trinkwasserschutzgebieten bis zur Prüfung von Wasserhähnen für deren Zertifizierung. Speziell für den Betrieb kleiner Wasserversorgungen hat der DVGW eine gezielte Auswahl der technischen Regeln zusammengestellt. Ziel des Technischen Sicherheitsmanagements (TSM) des DVGW ist die Unterstützung des eigenverantwortlichen Handelns der Unternehmen und die Stärkung der technischen Selbstverwaltung von Wasserversorgungen.

Während die DIN-EN 15975-2 wesentliche Elemente des Risikomanagements im Normalbetrieb behandelt und in das technische Regelwerk integriert, beschäftigt sich die DIN-EN 15975-1 mit der Sicherheit im Krisenfall. Das DVGW Merkblatt W 1001 ergänzt Ausführungen zum Risiko- und Krisenmanagement auf nationaler Ebene.

Was macht das UBA zu Managementkonzepten?

Das Umweltbundesamt hat in mehreren Projekten mit verschiedenen Wasserversorgungen, Gesundheitsämtern und Gebäudebetreibenden geprüft, wie das Konzept der Entwicklung eines Risikomanagements in Deutschland für große und für kleine Wasserversorgungen sowie für Gebäude umsetzbar ist, welche Voraussetzungen und ggf. Unterstützungen dafür wichtig sind und welchen Nutzen es bringt. Aktuell setzt das UBA ein Projekt zur Berücksichtigung von Folgen des Klimawandels im Risikomanagement um.  Es hat Erklärvideos zu dem Thema Ssowie chulungsmaterialien entwickelt, die kostenlos verfügbar sind,  und bietet gemeinsam mit der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen einen e-Learning-Kurs für Gesundheitsämter an.

In seiner Funktion als WHO Kooperationszentrum für Forschung auf dem Gebiet der Trinkwasserhygiene berät das UBA auch Beteiligte in anderen Ländern bei der Umsetzung des WSP-Konzepts und unterstützt die Entwicklung von Schulungsmaterialien  sowie Handlungsempfehlungen zur Entwicklung von WSP.

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