Planung mit natürlichen Kältemitteln
In eine neue Anlage zu investieren, erfordert eine Menge an Entscheidungen. Nachfolgend präsentieren wir Ihnen weiterführende Informationen für ihren Planungsprozess.
In eine neue Anlage zu investieren, erfordert eine Menge an Entscheidungen. Nachfolgend präsentieren wir Ihnen weiterführende Informationen für ihren Planungsprozess.
Ergänzend zu den EU-Regelungen gilt in Deutschland seit 2008 die Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV). Durch die neue Verordnung (EU) Nr. 517/2014 wurde eine Anpassung der nationalen Verordnung erforderlich, dies ist 2017 geschehen. Mit der zunehmenden Verknappung teilfluorierter Kohlenwasserstoffe (HFKW) durch den Phase down der EU steigt die Nachfrage nach diesen Stoffen.
Seit 2008 fördert das Bundesumweltministerium im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen. Die Förderung soll zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele beitragen: die Emissionen von Treibhausgasen in Deutschland sollen bis 2030 im Vergleich zu 1990 um mindestens 65 Prozent sinken, bis 2045 soll weitgehende Treibhausgasneutralität erreicht werden.
Die Rückgewinnung von ungenutzter Wärme kann einen erheblichen Beitrag zur Steigerung der Energieeffizienz leisten. Es gibt bereits Supermärkte, die ganz ohne zusätzliche Heizung auskommen.
Von der Klimatisierung von Büroräumen und Rechenzentren über den Transport und die Lagerung verderblicher Waren bis zur Kühlung von Flüssigkeiten für Fertigungsprozesse im Rahmen der Industriekälte: Der Energiebedarf von Klima- und Kälteanlagen ist groß.
Ganz gleich, ob Zuhause im eigenen Kühlschrank oder bei einer komplexen, industriellen Anlage: Die Kälteerzeugung unterliegt in vielen Fällen dem immer gleichen Grundprinzip, bei dem ein thermodynamischer Kreislaufprozess einem Raum oder einer Umgebung Wärme entzieht.
In der Atmosphäre entstehen aus fluorierten Gasen Abbauprodukte, wie Trifluoressigsäure (TFA). TFA gelangt über Niederschläge in den Wasserkreislauf und kann daraus derzeit nicht mit verhältnismäßigen Mitteln entfernt werden.