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Häufig gestellte Fragen zum Eichenprozessionsspinner

Eichenprozessionsspinner
Eichenprozessionsspinner
Quelle: Pflanzenschutzamt Berlin

Der Eichenprozessionsspinner kann die menschliche Gesundheit, aber auch die Vitalität von Eichen schädigen. In diesem Artikel beantwortet das UBA Fragen, die häufig zu seinem Auftreten und seinem Management gestellt werden.

Inhaltsverzeichnis

1. Allgemeine Informationen

Was ist der Eichenprozessionsspinner?

Der Eichenprozessionsspinner (Thaumetopoea processionea) ist eine in Deutschland heimische Schmetterlingsart. Er bevorzugt warmtrockene Bedingungen in lichten Eichenwäldern, Bestandsrändern und Einzelbäumen und kommt häufig in Kombination mit anderen Eichen-schädigenden Organismen vor. Auftretende Massenvermehrungen des Eichenprozessionsspinners ist Ausdruck einer natürlichen Populationsdynamik. Im Zuge des Klimawandels und den damit verbundenen wärmeren Frühjahrsmonaten ist zu erwarten, dass er sich zukünftig in Gebiete ausbreiten wird, in denen er bisher nicht oder nur latent vorkommt. 

Warum sind die Raupen ein Problem?

Die Raupen des Eichenprozessionsspinners können sowohl im Hinblick auf mögliche Gesundheitsgefährdungen für Menschen als auch aus forstwirtschaftlicher Sicht problematisch sein: Mit Beginn des dritten von insgesamt sechs Larvenstadien, das heißt in der Regel im Zeitraum ab April bis Mai, beginnen die Raupen dauerhaft Brennhaare auszubilden, die ein Nesselgift enthalten. Diese Brennhaare können beim Menschen Gesundheitsbeeinträchtigungen hervorrufen. In Eichenwäldern und Mischwäldern mit hohem Eichenanteil sind unter anderem die Raupen des Eichenprozessionsspinners (alle Larvenstadien) ein Teil der sogenannten Frühjahrsfraßgesellschaft, die bei Massenvermehrungen einzelne Eichen bis hin zu ganzen Eichenbeständen kahlfressen kann.

Was können die Brennhaare des Eichenprozessionsspinners beim Menschen auslösen? 

Häufig kommt es nach einem Kontakt mit den Brennhaaren zu Symptomen an der Haut, die mit Rötungen und einem teils starken, mehrere Tage andauernden Juckreiz einhergehen (Raupendermatitis). Seltener kommt es zu Reizungen der Schleimhäute der Atemwege (Husten, Bronchitis, Asthma) und Augen (Rötung, Juckreiz, Bindehautentzündung). In sehr seltenen Fällen können auch Allgemeinsymptome wie Fieber sowie Kreislaufreaktionen ausgelöst werden.

Welche Möglichkeiten zum Umgang mit dem Eichenprozessionsspinner gibt es?

Für den Umgang mit dem Eichenprozessionsspinner gibt es verschiedene Möglichkeiten, die je nach Anwendungsziel und den Gegebenheiten vor Ort abgewogen werden müssen.

Nicht-chemische Maßnahmen können mechanisch, thermisch oder biologisch wirken (siehe folgende Fragen), auch das Aufstellen von Warnschildern oder das Absperren einzelner Bereiche können eine Möglichkeit zum Schutz der menschlichen Gesundheit sein. Ist dies nicht ausreichend, so kommt auch die Bekämpfung mit Biozidprodukten oder Pflanzenschutzmitteln in Betracht (siehe Absatz „Wann fallen Managementmaßnahmen unter das Pflanzenschutzrecht, wann unter das Biozidrecht“). 

Da aufgrund des Klimawandels tendenziell eher von einer Ausweitung der Befallsgebiete auszugehen ist, sollte ein nachhaltiges Management des Eichenprozessionsspinners angestrebt werden. 

Was ist eine mechanische Bekämpfung?

Bei der mechanischen Bekämpfung werden die einzelnen Gespinstnester durch Absaugen entfernt und entsorgt. Dies ist erst möglich, wenn die Raupen ab dem dritten Larvenstadium Gespinste gebildet haben. Diese Methode ist arbeits- und kostenaufwändig und erfordert umfassende Arbeitsschutzmaßnahmen, um die Beschäftigten vor den Brennhaaren zu schützen.

Was ist eine thermische Bekämpfung?

Bei der thermischen Bekämpfung wird Heißwasser oder Heißschaum mit speziellen Geräten an beziehungsweise in die Gespinstnester gebracht. Dies tötet die Raupen ab und denaturiert möglicherweise zudem die giftigen Eiweiße der Brennhaare. Ein ungeschütztes Abflammen der Nester oder gar ein Fällen von befallenen Bäumen ist nicht zu empfehlen, da durch diese Maßnahmen die Brennhaare unkontrolliert in der Umgebung verteilt werden könnten.

Was bezeichnet man als biologische Bekämpfung?

Als biologische Bekämpfungsmethode wird das Ausbringen von Fadenwürmern (Nematoden) bezeichnet. Diese dringen in die Raupen ein und töten sie ab. Dabei können jedoch auch andere Schmetterlingsraupen, die zur gleichen Zeit in den Eichen fressen, abgetötet werden. Da die abgetöteten Raupen nicht entfernt werden, ist eine Behandlung nur vor dem dritten Larvenstadium sinnvoll, bevor die Raupen Brennhaare ausgebildet haben.

Wann fallen Managementmaßnahmen unter das Pflanzenschutzrecht, wann unter das Biozidrecht?

Der Eichenprozessionsspinner ist ein Wanderer zwischen zwei verschiedenen Gesetzen: Da er sowohl Bäume als auch den Menschen schädigen kann, fällt seine Bekämpfung unter verschiedene Regelungsbereiche. Wenn er bekämpft wird, um Eichen vor seinem Fraß zu schützen, fällt seine Bekämpfung unter die ⁠Pflanzenschutzmittel⁠-Verordnung. Bekämpft man ihn, um die menschliche Gesundheit zu schützen, fallen die Bekämpfungsmaßnahmen unter die Biozid-Verordnung.

Welche Auswirkungen haben die Bekämpfungsmittel auf die Umwelt und Biodiversität?

Chemische und biologische Bekämpfungsmittel töten nicht nur Schadinsekten, sondern können auch andere, zum Teil geschützte, Tierarten schädigen. Deshalb ist es wichtig, ihren Einsatz auf das notwendige Mindestmaß zu beschränken. Vor dem Einsatz der Mittel sollte daher immer geprüft werden, ob es Alternativen gibt (siehe auch Absatz „Wie kann ein nachhaltiges Management des Eichenprozessionsspinners aussehen“). Ist nach Abwägung aller Optionen eine Anwendung von chemischen oder biologischen Mitteln unumgänglich, sind alle potenziell auftretenden Risiken auf ein vertretbares Maß zu mindern. Um dies sicherzustellen, sind in den Anwendungsvorschriften wichtige „Anwendungsauflagen“ in Form von unbedingt einzuhaltenden Maßnahmen aufgeführt. 

Zum Beispiel sollen Bekämpfungsmaßnahmen nur während windstiller und niederschlagsfreier Wetterlagen durchgeführt werden, um den Austrag der verwendeten Mittel in angrenzende Flächen und damit die Schädigung von Nichtzieltieren möglichst zu vermeiden.

2. Detailliertere Informationen über Maßnahmen zum Schutz der menschlichen Gesundheit

Was ist speziell bei der Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners nach dem Biozidrecht zu beachten?

Bekämpfungsmaßnahmen gegen den Eichenprozessionsspinner auf öffentlichen Flächen wie zum  Beispiel Parks, Spielplätzen, Kindergärten, Alleen oder daran angrenzenden Waldrändern erfolgen zum Schutz der menschlichen Gesundheit und unterliegen damit dem Biozidrecht. 

Welche Biozidprodukte stehen für eine Bekämpfung zur Verfügung?

Als Biozidprodukt gegen freifressende Schmetterlingsraupen (außer gegen die Familie Noctuidae) beziehungsweise Eichenprozessionsspinner ist derzeit Foray ES mit dem Wirkstoff Bacillus thuringiensis subsp. kurstaki (B.t.k.) zugelassen (Stand Februar 2026). 

Der aktuelle Zulassungsstand von Biozid-Produkten kann sich ändern. Aktuelle Informationen sind in der Datenbank der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zu finden: https://echa.europa.eu/de/information-on-chemicals/biocidal-products. Unter „Product details“ kann im Feld „Target organism/Common name“ nach „Eichenprozessionsspinner“ gesucht werden.

Die Anwendungsbestimmungen sind in der „Zusammenfassung der Eigenschaften eines Biozidproduktes“ (englisch „Summary of Product Characteristics“, kurz SPC) zu finden. Dieses kann hier unter dem Reiter „Authorisation details“ für Deutschland heruntergeladen werden: https://echa.europa.eu/de/information-on-chemicals/biocidal-products/-/disbp/factsheet/DE-0019934-0000/authorisationid

Alle Anwendungsbestimmungen, die im Rahmen der Zulassung des Produktes ausgesprochen wurden, sind einzuhalten. Dazu zählen beispielsweise möglichst einzuhaltende Mindestabstände (bestenfalls bis zu 25 m) zu Nichtzielflächen, insbesondere Oberflächengewässern und naturschutzrechtlich geschützte Gebieten.

Die Behandlung mit Bioziden sollte nur mit Gerätschaften erfolgen, die eine zielgenaue Aufbringung der Bekämpfungsmittel ermöglichen und damit möglichst wenig Abdrift erzeugen.  (siehe Absatz „Wie kann man die Abdrift in Nicht-Zielflächen reduzieren?“)

Bekämpfungsmaßnahmen in naturschutzrechtlich geschützten Gebieten sind grundsätzlich zu vermeiden. Beispielsweise in Naturschutzgebieten oder Kern- und Pflegezonen von Biosphärenreservaten ist ein flächiger Einsatz von Insektiziden nach § 30a Bundesnaturschutzgesetz verboten. Sollte eine Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners zum Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier in Schutzgebieten jedoch unumgänglich sein, bedarf dies einer Ausnahmegenehmigung durch die örtlichen Behörden. Spezielle Vorschriften zur Schädlingsbekämpfung in den betroffenen Schutzgebieten sind zu beachten.

Wie kann man die Abdrift von Biozidprodukten in Nichtzielflächen reduzieren?

Anders als im Pflanzenschutzrecht gibt es im Biozidrecht keine Regelungen zu abdriftmindernden Geräten. Aus diesem Grund gibt es wenig Erkenntnisse darüber, wie man die Abdrift bei Geräten verringern kann, die zur Ausbringung von Biozidprodukten verwendet werden.  Das Umweltbundesamt hat deshalb zwei Forschungsvorhaben zu diesem Thema durchgeführt. Die Ergebnisse zeigen, dass folgende Ausbringungsarten die Abdrift in Nichtzielflächen um bis zu 75% reduzieren können. 

  • Ausbringung mit Sprühkanonen:  Hydraulisch zerstäubende Sprühkanonen mit abdriftmindernden Düsen zeigen die geringste Abdrift. Sie sind zu bevorzugen. Pneumatisch zerstäubende Sprühkanonen erzeugen die höchste Abdrift und führen zu einer höheren Belastung der Nichtzielflächen.
  • Ausbringung mit Luftfahrzeugen: Auch hier ist die Abdrift in Nichtzielflächen geringer, wenn möglichst stark abdriftmindernde Düsen verwendet werden.
  • Handgeführte Sprühgeräte: In den genannten Forschungsvorhaben wurde nur ein Handsprühgerät mit pneumatischer Zerstäubung getestet. Nutzt man dieses Gerät von einer Hebebühne aus, ist die Abdrift in Nichtzielflächen ähnlich hoch wie bei einer pneumatisch zerstäubenden Sprühkanone.

Bei der Ausschreibung von Leistungen zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners könnte auf die Verwendung von Geräten mit geringerer Abdrift hingewiesen werden, um die Abdrift in Nichtzielflächen zu reduzieren.

Weiterführende Informationen zu den Ergebnissen der Forschungsvorhaben finden Sie hier:

Technische Lösungen zur Senkung der Umweltbelastung durch Biozide

Factsheet Ergebnisse (in Englisch)

Wie erkennt man abdriftmindernde Düsen?

Je größer die von den Düsen erzeugten Tröpfchen sind, desto geringer ist die Abdrift. Im Rahmen der Forschungsvorhaben wurden die Düsen "ID-120-05 POM" und "AirMix 110-05" untersucht. Beide Düsen sind abdriftmindernd, im Vergleich zur "AirMix 110-05" ist die Tröpfchengrößenverteilung bei der "ID-120-05 POM" jedoch noch gröber. Die "ID-120-05 POM" zeigte deshalb das größere Potential die Abdrift zu mindern.

Es gibt jedoch auch noch weitere Düsen, die abdriftmindernd sind und potentiell verwendet werden können. Das Julius Kühn-Institut untersucht Geräte und Düsen auf ihr Abdriftminderungspotential bei der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln. Diese Ergebnisse wurden im Rahmen des UBA Forschungsvorhabens hinsichtlich weiterer Düsen für die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners ausgewertet (Kapitel 4.4 des Abschlussberichts).  Dabei ist jedoch zu beachten, dass nicht alle Düsen für jedes Gerät verwendet werden können und dass die Düsengröße Einfluss auf die Flussrate hat. Auch der Ausbringungsdruck ist zu beachten. 

Wie kann ein nachhaltiges Management des Eichenprozessionsspinners zum Schutz der menschlichen Gesundheit aussehen?

Wendet man die zehn allgemeinen Grundsätze für ein nachhaltiges Management von Schadorganismen (SuMaHO-Prinzipien) der OECD auf den Eichenprozessionsspinner an, so geben sie einen guten Überblick über die möglichen Elemente seines nachhaltigen Managements. Die konkreten Maßnahmen müssen jedoch immer an die Situation vor Ort angepasst werden.

  1. Präventive Maßnahmen ergreifen: Es sind keine spezifischen Maßnahmen bekannt, die einen Befall durch den Eichenprozessionsspinner verhindern. Es ist jedoch zu vermuten, dass in einem Ökosystem mit intakten Räuber-Beute-Beziehungen Massenvermehrungen eher eingehegt werden.
  2. Gegenspieler fördern: Meisen fressen erwiesenermaßen die Raupen des Eichenprozessionsspinners. Zur Förderung können Nistkästen für Meisen in der Umgebung von Eichen aufgehängt werden. Es ist dabei empfehlenswert, die Nistkästen nicht direkt in die Eichen zu hängen, um sie frei von den Raupen des Eichenprozessionsspinners zu halten.
  3. Befallssituation analysieren: Im Vordergrund der Bekämpfungsmaßnahmen mit Biozidprodukten steht vor allem der Schutz der Menschen vor den Brenn­haaren des Eichenprozessionsspinners. Aus diesem Grund ist wichtig zu wissen, wie stark der Befall ist und wie häufig das befallene Gebiet von Menschen frequentiert wird.
  4. Handlungsoptionen kennen: Bei der Bekämpfung der Raupen gibt es Möglichkeiten der chemischen, biologischen, mechanischen und thermischen Bekämpfung. Zudem besteht je nachdem, wie frequentiert die befallenen Gebiete sind, auch die Möglichkeit Warnschilder aufzustellen oder gegebenenfalls zeitlich begrenzt abzusperren.
  5. Ziel definieren: Das Ziel der Managementmaßnahmen sollte es sein, die menschliche Nutzung von regelmäßig frequentierten Aufenthaltsbereichen zu ermöglichen, die Maßnahmen aber auf das erforderliche Mindestmaß zu begrenzen.
  6. Über Notwendigkeit entscheiden: Abhängig von der Befallssituation und der Nutzung des befallenen Areals muss vor Ort entschieden werden, ob Managementmaßnahmen ergriffen werden müssen.
  7. Maßnahmen auswählen: Wenn es sich um einen verhältnismäßig schwachen Befall handelt und/oder die betroffenen Gebiete von Men­schen kaum genutzt werden, sollten keine Insektizide zur Bekämpfung eingesetzt werden. In Waldgebie­ten können für die betroffenen Areale Warnschilder auf­gestellt oder diese vorübergehend abgesperrt werden. Sind einzelne oder wenige Bäume in der Nähe von Siedlungen oder in Bereichen befallen, die Menschen oft nutzen, kann ausgebildetes Personal von professionellen Schädlingsbekämpfungsbetrieben die vorhandenen Raupen oder Nester absaugen.
  8. Resistenzen bekämpfen: Bislang sind keine Resistenzen gegen die derzeit verwendeten Wirkstoffe bekannt.
  9. Erfolg kontrollieren und dokumentieren: Sind Behandlungen erfolgt, so sollten die Bäume im Anschluss überwacht werden, um den Erfolg der Maßnahmen zu dokumentieren. Diese Erfolgskontrolle kann direkt im Anschluss der Maßnahmen über Kotfallmengen an ausgewählten Bäumen erfolgen, über Fraßkartierungen oder über Nest- beziehungsweise Eigelegezählungen. Um für die Folgejahre Maßnahmen vergleichen zu können, sollten diese Daten aufgehoben werden.
  10. Überwachung aufrechterhalten: Die Überwachung der Eichen in einem befallenen Gebiet sollte aufrechterhalten werden, um bei einem erneuten oder andauernden Befall frühzeitig Maßnahmen ergreifen zu können. Dies kann beispielsweise über Fraßkartierung oder Eigelegezählungen erfolgen. Aus der Schlupfrate von Eigelegeproben kann zudem abgeschätzt werden, wie stark die Gelege mit Parasiten befallen sind und eventuell gar keine Larven hervorbringen werden.

Eine biologische oder chemische Bekämpfung kann sinnvoll sein, wenn häufig frequentierte Gebiete stark vom Eichenprozessionsspinner befallen sind. Dabei sind die in der Zulassung festgelegten Anforderungen an die äußeren Bedingungen für den Bekämpfungszeitpunkt einzuhalten, um eine optimale Wirksamkeit zu gewährleisten (unter anderem Temperatur, Belaubungsgrad, Wind, Regenwahrscheinlichkeit).

3. Detailliertere Informationen über Maßnahmen zum Schutz von Eichen

Welche Pflanzenschutzmittel stehen für eine Bekämpfung zur Verfügung?

Die derzeit als Pflanzenschutzmittel gegen freifressende Schmetterlingsraupen für die Ausbringung mit dem Hubschrauber im Forst im Kronenbereich von Wäldern zugelassen Produkte sind in einer Liste der Zulassungsstelle für Pflanzenschutzmittel, dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) dargestellt (Abschnitt 2 der Liste, diese wird regelmäßig aktualisiert): https://www.bvl.bund.de/SharedDocs/Downloads/04_Pflanzenschutzmittel/psm_hubschrauber.html.

Umweltfreundlicher sind Produkte auf der Basis von Bacillus thuringiensis. Darum sollten diese gegenüber einer Bekämpfung mit chemischen Wirkstoffen bevorzugt werden. Der Vorteil: Sie wir­ken relativ selektiv auf freifressende Schmetterlingsraupen, zu denen auch der Eichenprozessionsspinner zählt. Andere Gruppen von Insekten werden durch diese Produkte weniger direkt geschädigt. Chemische Breitbandinsektizide wirken demgegenüber auf alle Lebensstadien von Insekten gleichermaßen. Daher sollten solche Produkte möglichst nur in Ausnahme­fällen zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspin­ners in Betracht gezogen werden.

Was ist speziell bei der Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners nach dem Pflanzenschutzrecht zu beachten?

  • Bekämpfungsmaßnahmen im Wald dienen dazu, den Baumbestand zu schützen und fallen somit unter die Regelungen des Pflanzenschutzrechts.
  • Wie der Name sagt, befallen Eichenprozessions­spinner überwiegend die verschiedenen Eichen­arten. Die betroffenen Bäume sollten nur dann mit Pflanzenschutzmitteln behandelt werden, wenn durch den Kahlfraß der Raupen ein Ab­sterben ganzer Waldbestände droht. Ob Bäume wirklich absterben, wenn sie vom Eichenpro­zessionsspinner befallen werden, ist umstritten. Eichen können auch nach einem Kahlfraß zum Beispiel erneut austreiben. Nach wiederholtem Befall mit dem Eichenprozessionsspinner, kön­nen die Bäume so geschwächt sein, dass andere Schadorganismen und/oder widrige klimatische Bedingungen letztlich zur Schädigung und auch zum Absterben der Bäume führen.
  • Die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners nach Pflanzenschutzrecht in Naturschutzgebie­ten ist wegen des Schutzes gefährdeter und geschützter Insektenarten verboten. Die betroffenen Bundesländer entscheiden über die Genehmigung solcher Anwendungen. Im Einzelfall kann eine Behandlung in Naturschutz­gebieten erfolgen, wenn die zuständige Behörde bei der Genehmigung nach § 18 Absatz 2 Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) in Abstimmung mit der zuständigen Naturschutz­behörde festgestellt hat, dass eine Behandlung zum Erhalt des Pflanzenbestandes im Sinne der Zweckbestimmung des Schutzgebietes unbedingt erforderlich ist.
  • Bei einem geplanten Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in Natura 2000-Gebieten (Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (kurz FFH-Gebiete) und EU- Vogelschutzgebiete) oder deren unmittelbarer Umgebung ist außerdem eine FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP) durchzuführen (siehe UBA-TEXTE 70/2018). Diese ist notwendig, um mögliche negative Beeinträchtigung von Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie, von Lebensraumtypen des Anhangs I mit ihren charakteristischen Arten sowie eine Beeinträchtigung der Nahrungsgrundlage von insektenfressenden Vögeln und Fledermäusen bei Verwendung von Insektiziden auszuschließen. Ist eine Beeinträchtigung des Gebiets zu erwarten, ist eine Anwendung von Pflanzenschutzmitteln nicht zulässig, außer es ist eine Ausnahmegenehmigung nach § 34 Abs. 3 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) gerechtfertigt.
  • Die Bekämpfung von Schmetterlingsraupen des Eichenprozessionsspinners insbesondere für größere Baumbestände und im Kronenbereich erfolgt überwiegend mit dem Hubschrauber aus der Luft. Da Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln aus der Luft gemäß EU-Recht grundsätzlich verboten sind, bedürfen sie einer Sondergenehmigung durch die zuständige Landesbehörde, den Pflanzenschutzdienst. Die für die chemische oder biologische Bekämpfung zugelassenen Pflanzenschutzmittel sind der oben aufgeführten Liste zu entnehmen.
  • Werden die in der Liste genannten Pflanzenschutzmittel einge­setzt, sind folgende Punkte zu beachten: Alle Anwendungsbestimmungen, die im Rahmen der Zulassung der Pflanzenschutzmittel ausgesprochen wurden, sind einzuhalten. Generell ist bei Bekämpfungsmaßnahmen gegen den Eichenprozessionsspinner im Wald zu beachten, dass ein Refugialrauman­teil von mindestens 50% einer zusammen­hängenden Fläche zum Schutz von Nichtziel­arten einzuhalten ist und dass insbesondere mögliche Vorkommen EU-rechtlich besonders geschützter Insektenarten zu berücksichti­gen sind. Aus den unbehandelten Gebieten (Refugialräumen) und der Umgebung soll eine Wiederbesiedlung durch Nichtzielarten ermöglicht werden. Wenn allerdings die zuständige Behörde bei der Genehmigung nach § 18 Absatz 2 PflSchG im Einzelfall auf der Grundlage eines rechtsverbindlichen, mit ausreichender Auflösung durchgeführ­ten Erhebungsverfahrens festgestellt hat, dass auf mehr als der Hälfte der zusammen­hängenden Waldfläche die entsprechenden Schadschwellen überschritten sind und eine Anwendung des Mittels zum Erhalt des Be­standes unbedingt erforderlich ist, kann hier eine großflächigere Behandlung stattfinden.
  • Zum Schutz angrenzender Flächen sind die mit der Zulassung festgelegten Mindestabstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Diese sind der oben genannten Liste des BVL zu entnehmen. 

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